Nordseepipeline

Rohrfernleitungsanlage der Fa. K+S Kali GmbH
Der Düngemittelproduzent K + S hat mehrere Trassenkorridore für die etwa 400 km lange „Rohrfernleitung“ vom Kaliwerk Hattorf in Hessen an der Werra bis an den Jadebusen bei Wilhelmshaven entwickelt. Ziel ist, jedes Jahr etwa vier Millionen Tonnen Salzlauge in großen unterirdischen Rohren zur Nordsee zu transportieren. Die Lauge fällt bei der Herstellung landwirtschaftlicher Düngemittel an und wird zur Zeit jeweils zur Hälfte noch in die Werra geleitet bzw. tief in den Boden versenkt. Der Runde Tisch „Gewässerschutz Werra, Weser und Kaliproduktion“ hatte sich im Jahre 2010 für eine Salzpipeline zur Nordsee ausgesprochen, um eine große Güteverbesserung für Werra und Weser zu erreichen.
Die geplante Nordseepipeline tangiert hinsichtlich der Trassenkorridore A und C, die durch das Land NRW gehen u. a. die Gebiete der Stadt Horn-Bad-Meinberg (NSG Silberbachtal), der Stadt Detmold (NSG Oetternbach) sowie die Siekbereiche der Stadt Bielefeld und des Kreises Herford.
Dabei wird die Trasse A bereits von den Naturschutzverbänden aufgrund der hohen Konfliktdichte im Bereich der Stadt Marsberg, des Kreises Gütersloh und der Stadt Bielefeld abgelehnt. Bliebe die Trasse C. Auch wenn das Land NRW in Bezug auf die Gesamtleitungslänge von 400 km nur zu einem Teil betroffen ist, sind in dem anstehenden Raumordnungsverfahren, dass in NRW die Bezirksregierung Detmold federführend bearbeitet, alle Belange, auch des Umweltschutzes, zu beachten.
Zur Vorbereitung des für 2015 erwarteten Antrags für das Raumordnungsverfahren fand bereits eine behödeninterne Antragskonferenz bei der Bezirksregierung in Detmold statt. Eine Stellungnahme der LNU, in die die Anregungen der FUL eingeflossen sind, wurde abgegeben. Das weitere Verfahren muss abgewartet werden. Auch wenn NRW nur Durchleitungsland ist, das im Idealfall mit den Abwässern nicht in Berührung kommt, sind Abwasserkontakte im Havariefall nicht auszuschließen. Deshalb muss zwingend der Entzug von Schwermetallen und Betriebsstoffen am Produkionsort gefordert werden. Nur wenn insoweit nicht mehr belastete Abwässer durch die Leitung fließen, kann eine erhebliche Gefährdung der Schutzgüter Boden und Gewässer gewährleistet werden.
Daneben bleiben die erheblichen Eingriffe durch die Verlegung der unterirdischen Pipeline sowie der technischen Bauwerke bestehen. Diese müssen soweit möglich ausgeglichen werden, denn die Verlegung der Rohrleitung scheint zur Zeit der weniger belastende Eingriff im Vergleich zur Einleitung der Abwässer in die Werra/Weser zu sein.

Die ausführliche Stellungnahme kann hier gelesen werden.

Detaillierte Karten, auch für den Kreis Lippe, sowie die weiteren Antragsunterlagen können beim Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz eingesehen werden.

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