Besondere Aufgaben

Eine besondere Aufgabe der Fachstelle ist die Abgabe von Stellungnahmen nach § 60 Bundesnaturschutzgesetz im Rahmen der Mitwirkung von Naturschutzverbänden. Die Fachstelle gibt diese Stellungnahmen für den Lippischen Heimatbund ab, der Mitglied der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen e.V. ist (anerkannter und mitwirkungsberechtigter Verein i.S. von § 63 BNatSchG). Die Stellungnahmen beziehen sich u.a. auf:

  • Eingriffe in Natur und Landschaft
  • Vorbereitung von Verordnungen der für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörden
  • Vorbereitung von Landschaftsprogrammen, Landschaftsrahmenplänen u. Landschaftsplänen
  • Befreiung von Verboten und Geboten, die u.a. zum Schutz von Naturschutzgebieten erlassen worden sind

 

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