Beitragsordnung

Beitragsordnung Lippischer Heimatbund

Die Mitgliederversammlung des Lippischen Heimatbund e.V. hat am 04.05.2019 folgende Beitragsordnung beschlossen:

§ 1 Beitrag
Alle Vereinsmitglieder zahlen einen Mitgliedsbeitrag. Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich erhoben. Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.
Der Beitrag beträgt:
a) Für Hauptmitglieder 20,00 Euro im Kalenderjahr.
b) Für Familienmitglieder im gemeinsamen Haushalt (Ehegatten, Lebenspartner, Kinder) 3,00 Euro im Kalenderjahr.
c) Für Schüler/-innen und Studenten/-innen mit eigenem Wohnsitz 3,00 Euro. Ein Nachweis des Status ist jährlich vorzulegen.
d) Die Höhe des Beitrages für juristische Personen sowie andere Vereinigungen regelt der Geschäftsführende Vorstand durch individuelle Vereinbarung.

§ 2 Zahlweise und Mahngebühren
a. Die Beiträge werden jeweils zum 15. März eingezogen. Das Mitglied erteilt dem Verein hierfür ein SEPA-Lastschriftmandat. Bei Mitgliedern, die nach dem ersten Einzugstermin beigetreten sind, wird der Beitrag zum 15. Dezember eingezogen.

Grundsätzlich wird der Beitrag per SEPA-Lastschriftmandat eingezogen. Es besteht die Möglichkeit, statt des SEPA-Lastschriftmandats den Mitgliedsbeitrag zu überweisen oder bar zu zahlen; hierfür kann der Lippische Heimatbund e.V. eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 6,00 Euro pro Überweisung/ Barzahlung erheben.

Bei Überweisungen/ Barzahlungen ist der Eingang beim Lippischen Heimatbund e.V. maßgeblich.

b. Der Lippische Heimatbund e.V. erhebt bei Zahlungsrückstand Mahngebühren:

  • Juni: Zahlungserinnerung (Beitragseinzug im März) mit Fristsetzung für die Zahlung innerhalb von 10 Tagen.
  • Juli: Mahnung mit 2,00 Euro Gebühr mit Fristsetzung für die Zahlung innerhalb von 10 Tagen sowie Information an den Mitgliedsverein.
  • August: Letzte Mahnung mit weiteren 3,00 Euro Gebühr mit Fristsetzung für die Zahlung innerhalb von 10 Tagen.
  • Wenn ein Mitglied dann noch bis spätestens 15. Oktober bezahlt, bleibt es auf Wunsch des Mitgliedsvereins Mitglied; ansonsten kann der Geschäftsführende Vorstand den Ausschluss beschließen.

Diese Regelung zu den Mahngebühren gelten für alle Mitgliedsvereine und Mitglieder, bei denen der LHB die Beiträge einzieht. Der Lippische Heimatbund e.V. kann bei Zahlungsverzug zusätzlich zum Beitrag die vom Mitglied – insbesondere durch Rücklastschriftentgelte und Mahnungen – verursachten Kosten und Auslagen sowie einen Säumniszuschlag von 5,00 Euro erheben.

§ 3 Änderungen der Beitragsordnung
Diese Beitragsordnung kann (mit Ausnahme des § 1 Beitragsordnung) bei Eilbedürftigkeit vom Geschäftsführenden Vorstand per Beschluss geändert werden. Der Geschäftsführende Vorstand hat Änderungsbeschlüsse bezüglich dieser Satzung in der nächsten Mitgliederversammlung vorzulegen.

 

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