Gewinnstreben vor Natur- und Artenschutz?

Fachstelle Umweltschutz und Landschaftspflege im LHB

 

Ausbau der Windkraft in Lippe – aktuell und zukünftig!

Um die Ziele des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zu erreichen, hat der Bundesgesetzgeber das umfassende „Wind-an-Land Gesetz“ verabschiedet und die notwendigen Rahmenbedingungen geschaffen. Dieses Gesetz sieht verbindliche Flächenziele für die Länder vor, die auf den bundesweiten Ausbauzielen basieren. Nordrhein-Westfalen (NRW) muss bis   2032 mindestens 1,8 Prozent seiner Landesfläche für die Windenergienutzung ausweisen.

Die Landesregierung von NRW hat sich das ehrgeizige Ziel gesetzt, diese Flächenziele deutlich vor den vom Bund gesetzten Fristen und zwar bis 2025 zu erreichen.

Grundlage der Windkraftplanung in Lippe ist der Regionalplan für OWL. Dieser wurde im Herbst 2024 verabschiedet, wird jedoch aktuell um einen Teilplan Wind ergänzt.

Der Regionalplan OWL hat zum Ziel dem unregulierten Ausbau von Windanlagen im Außenbereich, die nicht der Landes- und Regionalplanung entsprechenden entgegenzuwirken Und zu verhindern, dass dies in besonders schützenswerten Bereichen geschieht. Die aktuelle Aufstellung eines Teilplans Wind, will neben den bisher ausgewiesenen Bereichen explizit weitere Flächen ausweisen, um unter Berücksichtigung der als schützenswert eingestuften Bereiche und dem Willen der Gemeinden sinnvolle Ergänzungen aufzuzeigen. Diese werden dann als Windkraft-Vorranggebiete ausgewiesen. Mit der Verabschiedung dieses Teilplans wird im 2. Quartal 2025 gerechnet. Danach wird es grundsätzlich nicht mehr möglich sein, Anlagen im Außenbereich aufzustellen. Bis dieser Teilplan aber verabschiedet ist, gilt der aktuelle Regionalplan.  Dieser lässt bereits heute keine Windenergieanlagen auf den Höhenzügen von Teuto und Egge zu. Er verneint grundsätzlich die Errichtung im schutzwürdigen Wald und auf alle Fälle in „Bereichen zum Schutz der Natur“.  Diese Ziele werden auch im Teilplan Wind weiterverfolgt.


Das bedeutet:
Zum einen, dass die bereits durch Ratsbeschlüsse verabschiedeten Windenergiebereiche, aber auch einzelne Windenergiestandorte in den Gemeinden, übernommen werden. Diese Gebiete werden bis zur Erreichung der Flächenquote des Landes ergänzt. Dies geschieht, indem große zusammenhängende Flächen genommen werden, um eine räumliche Bündelung der Windenergiestandorte zu erreichen.

Zum anderen, dass Bereiche für den Schutz der Natur (BSN) bei der Festlegung von Windenergiebereichen nicht in Anspruch genommen werden. Dies gilt auch für regionalplanerische Waldbereiche.

Diese Ziele wurden deshalb festgelegt, weil die für das Erreichen des Flächenbeitragswertes für den Regierungsbezirk notwendigen Flächen unter Berücksichtigung weiterer Raumansprüche ausreichend im Offenland vorhanden sind.

D.h. die Regionalplanung sagt bereits im verabschiedeten Regionalplan und erst recht im Teilplan Wind: Es sind keine schutzwürdigen Waldflächen oder ausgewiesene Flächen zum Schutz der Natur notwendig. Die bereits ausgewiesenen Gebiete und die geringfügigen Ergänzungen dieser Bereiche reichen aus, um die Flächenquote des Landes im Regierungsbezirk Detmold zu erreichen. Diese Flächen befinden sich im Offenland. Wald oder Schutzzonen können und müssen nicht in Anspruch genommen werden.
 

Planung von 16 Anlagen in Schutzzonen im Wald.
Private Investoren, auch eine Investorengesellschaft in Verbindung mit dem Landesverband Lippe planen in den Gemeindegebieten von Horn-Bad-Meinberg und Schlangen auf bewaldeten Flächen des Höhenzuges des Teutoburger Waldes und des Eggegebirges, in den Bereichen des Silberbachtals und Velmerstot und den umliegenden Gebieten, 16 Windenergieanlagen zu errichten. Daneben liegen dem Kreis bereits mehr als 20 weitere Anträge für den Bereich vor. Betroffen sind nicht nur die Waldgebiete, sondern Flächen, die als Bereiche zum Schutz der Natur sowie den streng geschützten Biotop-Habitaten der Bielsteinschlucht und der Hohlsteinhöhle bundesweit als Hotspots der Natur geschützt sind. In ganz Deutschland gibt es nur 30 Hotspots der Natur, die vom Bundesamt für Naturschutz ausgewiesen wurden. Für OWL ist dieser Bereich einmalig.

Nach dem aktuellen Regionalplan sind die genannten Standorte für die mehr als 260 m hohen Anlagen dort nicht zulässig. Die Stadt Horn-Bad-Meinberg hat deshalb ihr gemeindliches Einvernehmen für den Antrag auf Vorbescheid für das geplante Bauvorhaben nicht erteilt. Die Gemeinde Schlangen dagegen hat das Einvernehmen erteilt. Was bedeutet dies?
 

Privilegierte Altanträge
Dieser Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides zum Bau der Anlagen, der vor Verabschiedung des Teilplans Winds, gestellt wird, hat aufgrund einer bundespolitischen Regelung zum Bundesbaugesetz die Privilegierung dieser „Altanträge“ auf Bauvorhaben im Außenbereich zur Folge. Die Versagung des gemeindlichen Einvernehmens, also das Votum des Rates ist danach nicht mehr entscheidend. 

Das bedeutet weiterhin, dass die Investoren großes Interesse haben, diesen Vorbescheid vor Verabschiedung des Teilplans Wind zu erhalten. Damit sind Gewinnerwartungen über die Laufzeit der Anlagen von 30 Jahren und mehr gesichert. Für den Eigentümer der Fläche, der bis zu 100.000.- EUR Pacht pro Jahr erwarten kann (10–13 % der Energieeinnahmen des Betreibers sind die Regel). Für den Betreiber, der über das erneuerbare Energien Gesetz (EEG) gefördert wird, sieht das Gesetz entsprechend dem Ausschreibungsverfahren aktuell eine staatlich festgesetzte Förderung von 7,35 Cent pro Kilowattstunde für 20 Jahre vor. Also gesetzlich geregelte, sichere Einnahmen!

Auch ist im EEG ein Netzanschlusszwang vorgesehen. D.h. der Netzbetreiber ist verpflichtet, die technischen Möglichkeiten zu schaffen, dass unverzüglich die angebotene Strommenge eingespeist werden kann. Es müssen Übergabestationen und entsprechend starke Leitungen, auch auf neuen Trassen gebaut werden. Die Kosten hierfür trägt der Netzbetreiber (§ 17 EEG). Finanziert werden diese Förder- und Baumaßnahmen durch den Bundeshaushalt, also durch die Steuerzahler. Ein sicheres Geschäft!


Weitere Flächen für den Trassenbau notwendig
Die Regionalplanung hat erkannt, worauf die Naturschützer seit Jahren hinweisen: Die Netzanbindung (Bau von Übergabestationen) und der Bau/Ausbau von Trassen ist mit der Inanspruchnahme von weiteren Flächen verbunden. Deshalb fordert der Regionalplan, Teilplan Wind, dass der Bau von WEA in zusammenhängenden Flächen geplant wird. Hiermit soll die Konzentration der WEA auf Flächen im Offenland mit guter Erreichbarkeit für den technischen Anschluss erzielt werden. Dies möglichst unter Berücksichtigung vorhandener Trassen und Wegeführungen. Der nicht abgestimmte, ungeschützte und ungesteuerte Ausbau von Anlagen soll vermieden werden. Dieser verstärkte und beschleunigte Netzausbau wird aber nicht so schnell zu realisieren sein. Planung, Grunderwerb und Ausbau brauchen Zeit. Bei dieser Massierung von Neuanträgen sind die Netzbetreiber überfordert und eine faktische Überbelastung der Region mit Strom durch diese jeweils 6.000 kW Anlagen ist nicht auszuschließen. 

Auch betrifft der Ausbau von Windenergie nicht nur die einzelne Anlage. Nebenanlagen, Zuwegungen, Inanspruchnahme von Flächen zur Netzanbindung kommen hinzu. Während der Bauphase werden auch zusätzliche Flächen benötigt, die später zurückgebaut werden. Da jeder Standort topografisch, geologisch etc. anders ist, kann dies weitere Flächeninanspruchnahmen zur Folge haben. Und das während der gesamten Nutzungszeit. Wenn also in einer öffentlichen Informationsveranstaltung in der Burgscheune Horn im Dezember 2024 nur von 0,6 ha Flächeninanspruchnahme gesprochen wird, so ist dies nicht richtig.

Die Zerstörung der wertvollen Kulturlandschaft droht durch diese Vorgehensweise eine mangelnde Akzeptanz insgesamt für den Ausbau der Windenergie in der lippischen Bevölkerung. Spätestens dann, wenn sichtbar wird, wie groß der Flächenverbrauch durch Trassenbau und Übergabestationen tatsächlich ist, werden die Bürger und Bürgerinnen das Ausmaß der neuen Anlagen begreifen. Die Bürgerinformation in Horn hat dies bereits gezeigt. Aktuell werden/wurden in Borchen-Etteln (Kreis Höxter) Anlagen dieses in Lippe geplanten Typs errichtet. Die Enercon E 175 ist in Deutschland der drittgrößte Anlagentyp, der aktuell errichtet wird. Ein Gigant von überwältigender Größe im Vergleich zu den Altanlagen. Diese Anlagen plant der Landesverband Lippe nun in Lippe. Riesige, alles überragende Anlagen in schützenswerten Bereichen. Die Bürger werden ihren Teuto und seine Umgebung nicht wieder erkennen!


Erhebliche und langfristige Konsequenzen
Die aktuell für Lippe vorliegenden Anträge sind aus Sicht der Betreiber nachvollziehbar. Sie bringen sicheres Geld nach dem EEG und das für mindestens 20 Jahre. Tatsächlich wird die Baugenehmigung für die Betriebszeit des Anlagenmodell genehmigt und die beträgt bis zu 30 Jahre (Enercon E 175 = 25 Jahre Betriebsdauer) und kann verlängert werden. Gewinnstreben scheint Planungen von Gemeinden und Kreis in Sachen Naturschutz, Planungen des Naturparks, der Lippe Tourismus Marketing GmbH sowie der Regionalplanung nicht zu interessieren.

Aus Sicht des Naturschutzes ist diese Antragsflut, die eine aktuell noch gültige Gesetzeslage, eine mögliche  Gesetzeslücke ausschöpft, nicht zu akzeptieren. Für die Laufzeit würden bestehende schützenswerte Wälder in ihrer Funktion zur Sicherung oder Verbesserung seiner Schutz- und Erholungsfunktion zerstört. Die Vielfalt der für die Bereiche zum Schutz der Natur in besondere Dichte vorhandene charakteristischer Arten, Populationen und Lebensräume würden unwiederbringlich aufgegeben. Wildkorridore, Flugschneisen, Klimaschneisen würden keine Rolle mehr spielen. Das Landschaftsbild würde massiv verändert und verschlechtert, vielleicht auch zerstört. Denn Anlagen von mehr als 260 m Höhe, also das Fünffache des Hermannsdenkmals von 53 m Höhe, wären der „Blickfang“ über Jahrzehnte. 

Horn-Bad-Meinberg erfüllt bereits mit den aktuellen Anlagen (22 vorhanden und 3 bereits genehmigt) den Flächenbeitragswert und müsste keine weiteren Anlagen auf ihrem Gebiet akzeptieren. Zählt der gemeindliche Wille nicht mehr? Mit hohen Beträgen geförderte Infrastrukturmaßnahmen, die Touristen und Wanderer in die Region ziehen wollen, sind betroffen. Die Naturparkregion Teutoburger Wald Eggegebirge und seine Qualitätswanderwege werden in Frage gestellt. Die Windenergieanlagen als Industriepark würden den kleinen Ort Veldrom umzingeln, der in einer Senke liegt. Anerkannte schützenswerte Bereiche, wie Kammlagen auf den Mittelgebirgen, Bereiche zum Schutz der Natur und Biodiversität Hotspots werden aufgegeben. Langfristigen Veränderungen der Natur und des Landschaftsbildes ohne Not, und ohne dass der Bedarf für die Errichtung der Anlagen in diesen Bereichen besteht. Denn im Offenland stünden nach Ansicht der Regionalplaner ausreichend Flächen zur Verfügung.

Tatsächlich sollten Anlagen dieser Art erst dann genehmigt werden, wenn die Netzanbindung geregelt und genehmigt ist und vor allem die technische Infrastruktur zur Verfügung steht. Erst danach sollte die Plangenehmigung erfolgen. Damit würde gleichzeitig sichergestellt, dass erst mit der Erfüllung der technischen Anschlussleistungen durch den Netzbetreiber, auch die Förderung nach EEG gezahlt würde und nicht bereits vorher.

Ein Umdenken und eine Neuplanung auf „zulässige“ Flächen im Offenland ist notwendig. Dabei ist insbesondere der Landesverband Lippe aufgefordert, die kulturellen Belange und die Wohlfahrt der Bewohner im Bezirk des früheren Landes Lippe, entsprechend dem Gesetz über den Landesverband Lippe, zu fördern und nicht zu zerstören. Zum kulturellen Erbe gehören auch die wertvollen ökologischen und teilweise einmaligen Landschaftsbestandteile und -gebiete, wie Velmerstot, Silberbachtal und Externsteine.

Die finanzielle Situation und die Gewinnerwartung sind das eine, der Erhalt des kulturellen Erbes das andere.

Der Erhalt der jahrhundertealten Kulturlandschaft mit ihren Besonderheiten und Einzigartigkeiten muss Vorrang haben.

 

Fachstelle Umweltschutz und Landschaftspflege
Brigitte Scheuer
Januar 2025

 

Lesen Sie auch den Artikel zum Regionalplan OWL (Wind/Erneuerbare Energie)

 

In der Lippischen Landes-Zeitung ist der Artikel unter der Überschrift “Streitgespräch zu Windrädern im Wald: Erfolgsprojekt oder zerstörter Lebensraum?” im Februar 2025 erschienen.

Den Artikel auf LZ.de lesen

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