Anregungen zur Aufstellung des Bebauungsplans zur Neubebauung des Areals „Hornsches Tor“ in Detmold


Fachstelle Baugestaltung und Denkmalpflege

Die Fachstelle Baugestaltung und Denkmalpflege des Lippischen Heimatbundes bittet darum, die im folgenden aufgeführten Aspekte im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes zu berücksichtigen.

Die verbindliche maximale Gebäudehöhe für die neu zu planende Bebauung kann nicht allein auf das Gebäude Lange Straße 2 („hoher Priester“) bezogen werden. Die Gestaltungssatzung der Stadt Detmold, in dessen Geltungsbereich sich das Areal befindet, fordert unter § 3, dass „bauliche Anlagen [...] in Maßstab, Gestalt, Detaildurchbildung, Material und Farbgebung so zu gestalten [sind], dass sie sich in die jeweilige nähere Umgebung einfügen.“ Hierzu zählt nach unserer Auffassung nicht nur der „hohe Priester“, sondern ebenso die im Süden gegenüberliegende Straßenseite der Hornschen Straße sowie das Eckhaus an der Leopoldstraße 2. Hier sind, verglichen mit dem Gebäude Lange Straße 2 geringere und unterschiedliche Gebäudehöhen vorzufinden. Die benachbarten Gebäude stehen zum Teil mit Rücksprüngen in einer Reihe und unterscheiden sich noch durch Wechsel zwischen Trauf- und Giebelständigkeit. Die für die historische Altstadt Detmold typische kleinteilige Parzellenstruktur ist durch die 12 Gebäude an der südlichen Hornschen Straße bis heute erhalten geblieben und anschaulich sichtbar. Im Sinne des Bauens im historischen Kontext sollte die Neubebauung an der gegenüber liegenden Straßenseite durch vertikale Gliederungen strukturiert werden, so dass eine Betonung der Horizontale vermieden wird. Dies sollte unserer Meinung nach bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Berücksichtigung finden.

Auf der Nordseite liegt angrenzend an das neu zu überplanende Areal die Grabenstraße. Sie liegt im Bereich der hier ehemals vorhandenen mittelalterlichen Befestigungsanlagen, bestehend aus Stadtmauer, Wall- und Grabenanlagen, seit dem 18. Jh. von den Bürgern als „Grabengärten“ genutzt. Teile der Stadtmauer sind in direkter Nachbarschaft erhalten. Um hier einen angemessenen Abstand und eine Würdigung der historischen Situation/Zäsur zu gewährleisten, fänden wir es als Fachstelle sinnvoll, einen Grüngürtel zur Grabenstraße vorzusehen. Dies wäre nicht nur städtebaulich und stadthistorisch, sondern auch unter den Aspekten der Nachhaltigkeit, des Klimas, der Gesundheit und der Lebensqualität für die Stadtbewohner zu empfehlen. Die Grabenstraße sollte nach unserer Auffassung auch nicht zur allgemeinen hinteren Erschließung der neu geplanten Bebauung genutzt werden, wie dies bei der ursprünglichen (Tiefgaragen-)Erschließung der Fall war. Des weiteren schlagen wir vor, für das neu zu beplanende Areal in Richtung Norden eine Abstufung der Bebauung vorzugeben, um auch hier der Maßstäblichkeit der angrenzenden Bebauung an der Grabenstraße zu entsprechen.

Die im mittleren Drittel der zu überbauenden Fläche vorgesehene Tiefgarage für etwa 130 Stellplätze, die von der Stadt errichtet werden soll, mit ebenerdig ca. 70 Stellplätze darüber für den neuen Lebensmittelmarkt sollte bei der Anordnung der ebenerdigen Stellplätze die bauliche Situation der direkten Nachbarschaft beachten. Wir schlagen vor, die ebenerdigen Parkflächen daher rückwärtig hinter dem Lebensmittelmarkt anzuordnen und die Erschließung über eine schmale Zufahrt von der Hornschen Straße aus zu realisieren. Im besten Falle kann diese mit der Zufahrt zur Tiefgarage kombiniert werden.

Wir würden es als Fachstelle sehr begrüßen, wenn die Berücksichtigung der Gestaltungssatzung insgesamt sowie unsere o. g. Hinweise zur Maßstäblichkeit, Heterogenität und historischen Bausubstanz in den Festsetzungen des zu erstellenden Bebauungsplanes wiederzufinden wären.

Detmold, den 12.8.2024

gez.
Dr. Joachim Kleinmanns
Lippischer Heimatbund
Fachstelle Baugestaltung und Denkmalpflege

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