Drittes Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung 2018 und weiterer Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen
Fachstelle Baugestaltung und Denkmalpflege im LHB
An
den Präsidenten des Landtags Nordrhein-Westfalen
und die Fraktionen des Landtags Nordrhein-Westfalen
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf
Drittes Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung 2018 und weiterer Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen
VORLAGE 18/4072
Zuleitung nach Parlamentsinformationsvereinbarung an den Präsidenten des Landtags Nordrhein-Westfalen vom 11.07.2025
hier: Stellungnahme des Lippischen Heimatbunds
Sehr geehrter Präsident des Landtags Nordrhein-Westfalen,
sehr geehrter Herr Kuper,
sehr geehrte Damen und Herren,
am 8. Juli 2025 wurde vom Landeskabinett Nordrhein-Westfalen ein Entwurf des Dritten Gesetzes zur Änderung der Landesbauordnung 2018 und weiterer Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen beschlossen.
Im Rahmen der Verbändeanhörung wurden bereits von vielen Partnern des Denkmalschutz-Bündnisses Pressemitteilungen und Stellungnahmen veröffentlicht. Diese zeichnen sich durch eine ngroße Fachexpertise aus und äußern durchgängig große Sorgen über die geplanten Änderungen des aktuellen Denkmalschutzgesetzes.
Der Lippische Heimatbund möchte sich den o. g. Pressemitteilungen und Stellungnahmen, insbesondere der Stellungnahme von ICOMOS, anschließen.
ICOMOS ist die internationale nichtstaatliche Organisation, die sich weltweit für Schutz und Pflege von Denkmälern und Denkmalbereichen und die Bewahrung des historischen Kulturerbes einsetzt. ICOMOS ist von der UNESCO als Berater und Gutachter des Welterbe-Komitees zur Erfüllung der Welterbe-Konvention bestellt. (Zitat Stellungnahme)
Die geplante Herausnahme von Denkmälern aus dem Schutz des Denkmalschutzgesetzes, eine Verordnungsermächtigung durch Ansichziehen von Zuständigkeiten und der geplante Teilentzug des Antragsrechts der Landschaftsverbände stellt auch aus Sicht des Lippischen Heimatbundes eine erhebliche Schwächung des Denkmalschutzes dar.
Der Lippische Heimatbund appelliert an die Landesregierung und den Landtag von Nordrhein- Westfalen den vorliegenden Gesetzesentwurf in der vorliegenden Fassung nicht zu verabschieden und somit nicht wiedergutzumachende Denkmalverluste zu verhindern.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Joachim Kleinmanns
Fachstelle Baugestaltung und Denkmalpflege
des Lippischen Heimatbundes
17.09.2025
Download dieser Stellungnahme als pdf
Lesen Sie in diesem Zusammenhang auch den Artikel
Neufassung des Denkmalschutzgesetzes von NRW



