LWL-Freilichtmuseum Detmold - Eingangsbereich -
Fachstelle Baugestaltung und Denkmalpflege
Stellungnahme des Lippischen Heimatbundes zum Bebauungsplan 01-29B ›Westfälisches Freilichtmuseum Detmold - Eingangsbereich‹
Das in dem Bebauungsplan ausgewiesene Sondergebiet unterhalb des derzeitigen Kassengebäudes stellt ein Areal von gut 4.000 m2 dar, auf dem eine Überbauung mit einer GRZ von 0,7 zulässig würde. Dies ergäbe eine überbaute Fläche von rund 2.800 m2. Mit einer auf 164 m ü NHN im unteren Teil und 168 m ü NHN im oberen Teil begrenzten maximalen Gebäudehöhe wären Gebäudehöhen von mehr als 10 m mit weiteren technischen Dachaufbauten erlaubt. Die vorhandene Sichtbeziehung von der Paderborner Straße zum Krummen Haus über den jetzigen Parkplatz hinweg wird damit aufgegeben. Dies wird durch den Abbruch des derzeitigen provisorischen (und damit gestalterisch wenig ambitionierten) Museums-Shops mehr als kompensiert, da nun die historisch gewollte Hauptsichtachse Mausoleum (urspr. Grotte) – Terrassenanlage – Krummes Haus (urspr. Orangerie) wiederhergestellt wird.
Diese zu begrüßende Planungsabsicht darf jedoch nicht dadurch beeinträchtigt werden, dass die Einzeldenkmäler Mausoleum und Krummes Haus mit dem umgebenden Denkmalensemble durch die Bauten auf dem unmittelbar angrenzenden und teilweise sogar in den Ensemblebereich hineinragenden Sondergebiet diskreditiert werden. Bei dem zulässigen Bauvolumen von oberirdisch mindestens 28.000 m3 kann dies nur durch eine sensible Form- und Materialwahl minimiert werden. Eine Beschränkung auf nicht spiegelnde/lichtreflektierende Materialien sind hier ein erster Hinweis. Weiteres wird mit dem Bauantrag zu diskutieren sein. Wie sensibel auf die Umgebung Rücksicht genommen werden muss, zeigt die störende Betonstützmauer des Parkplatzes parallel zur Paderborner Straße.
Da die Dachflächen bei der zulässigen GRZ ein immenses Ausmaß erreichen können, ist auch bei deren Gestaltung und Materialwahl Sensibilität gefragt. Denn durch die Topographie lässt sich eine Aufsicht von dem höher liegenden Museumsgelände im Bereich ›Krummes Haus‹ auf die Dachflächen nur vermeiden, wenn diese Flächen dem durchschnittlichen Neigungswinkel des Geländes angepasst würden, oder ein von oben einsehbares Flachdach durch eine Dachbegrünung gemildert würde (auch die Ziegelplatten des ACMS-Siegerentwurfs könnten sich optisch innerhalb weniger Jahre durch Grünansatz von Flechten und Moosen in die natürliche Waldumgebung integrieren). Technische Aufbauten für Fahrstühle oder Lüftungsanlagen hingegen stellen eine erhebliche Gefahr einer optischen Störung dar und sollten aus Punkt 1.1.2.2 herausgenommen werden.
Dr. Joachim Kleinmanns
Leiter der Fachstelle Baugestaltung und Denkmalpflege
7.4.2021



