Brauche ich eine Fahrrad-Versicherung
Fachstelle Radfahren im LHB
Schnell ist es passiert: Durch Unaufmerksamkeit beim Radeln kollidiere ich mit einem Fußgänger oder einem fremden Auto.
Klar: Ich muss den Schaden ersetzen. Das kann schnell große Löcher in die Kasse reißen und die eigene wirtschaftliche Leistungsfähigkeit überschreiten.
Dann stellt sich die Frage: Bin ich eventuell durch eine Versicherung vor den wirtschaftlichen Folgen geschützt?
Verfügt mein Fahrrad über keinerlei Motorunterstützung oder handelt es sich um ein Pedelec, also ein Fahrrad mit Elektromotor, der das Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h unterstützt, dann springt die Privathaftpflichtversicherung ein. Voraussetzung: Ich muss eine solche Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen haben, also ein entsprechender Vertrag muss bestehen.
Habe ich den Schaden beim Gebrauch eines S-Pedelec, also eines Leichtkraftrads mit einer Motorleistung von bis zu 4.000 Watt und einer Geschwindigkeit bis zu 45 km/h, verursacht, springt die Kfz-Haftpflichtversicherung ein, die ich für diesen Typ E-Bike vor der Inbetriebnahme zwingend abgeschlossen haben muss.
Stellt sich noch die Frage: Was ist mit dem Schaden an meinem eigenen Fahrrad? Dafür muss ich selbst aufkommen, es sei denn, ich habe eine spezielle Fahrradversicherung abgeschlossen. Das dürfte sich aber nur für hochwertige und teure Fahrräder lohnen. Auf jeden Fall sollten die Angebote der unterschiedlichen Anbieter sorgfältig verglichen werden.
Und was ist, wenn mein Fahrrad gestohlen wird? Hier hilft unter Umständen die Hausratversicherung, soweit ich eine solche Versicherung abgeschlossen habe, wobei es im Einzelfall auf die Vereinbarungen im Versicherungsvertrag ankommt. Auch da gilt es, genau hinzuschauen und zu vergleichen.
Empfehlung: Der Abschluss einer Versicherung vor der Benutzung des neuen Fahrrads oder E-Bikes ist dringend anzuraten!