Einblick ins Regel- und Vorschriftenwerk für Radfahrer


Welche Regeln, Vorschriften und Bußgelder gelten beim Radfahren?
Für Fahrradfahrer im Straßenverkehr müssen einige Regeln und Vorschriften beachtet werden.
Wer meint, ein Verstoß sei nicht so schlimm, der täuscht sich. Es drohen Bußgelder und sogar der Führerschein kann auch in Gefahr sein. Im Nachgang dazu ein paar Fragestellungen und Antworten.
Welche Bußgelder gelten für Radfahrer?
Grundsatz:
Wenn der Bußgeldkatalog keinen extra Tatbestand für Radfahrer enthält, reduziert sich der vorgesehene Bußgeldsatz um die Hälfte. Hier einige Bußgelder:
| Verstoß | Regelsatz |
|---|---|
| Fahrrad ohne Klingel | 15 Euro |
| Freihändig ein Fahrrad geführt | 5 Euro |
| Nebeneinander Fahrrad gefahren und andere behindert | 20 Euro |
| Beförderung eines Kindes auf dem Fahrrad ohne vorgeschriebene Sicherheitsvorrichtung | 5 Euro |
| Beförderung einer Person über 7 Jahren auf einem einsitzigen Fahrrad | 5 Euro |
| Benutzung eines Mobiltelefons ohne Freisprecheinrichtung | 55 Euro |
| Fahrradfahren mit Kopfhörer unter Beeinträchtigung des Gehörs | 10 Euro |
| Rote Ampel nicht beachtet | 100 Euro + 1 Punkt |
| … mit Gefährdung | 120 Euro + 1 Punkt |
(Quelle: ADAC, 10.2021)
Mit wie viel Promille darf man Fahrrad fahren?
Schon bei einer Fahrt mit ab 0,3 Promille kann strafbar sein, wenn beim Radelnden entsprechende Ausfallerscheinungen zu erkennen sind. Ab 1,6 Promille gilt die Alkoholfahrt auch ohne Ausfallerscheinungen als Straftat. Dafür gibt es Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg und eine Geldstrafe von etwa 30 Tagessätzen. Zusätzlich wird ab 1,6 Promille eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet. Wer diese nicht besteht, verliert seiner Fahrerlaubnis.
Welche Ampel gilt für Radfahrer auf Radwegen?
Für Radfahrer gelten an Ampeln mit Radwegen eigene Lichtzeichen bzw. Fahrradampeln. Sind keine vorhanden, sind für Radfahrer die Ampeln für den Fahrverkehr entscheidend.
Dürfen Radfahrer Autos an der Ampel rechts überholen?
Ja, als Radfahrer dürfen Sie vorsichtig und langsam an stehenden Fahrzeugen vorbeifahren, wenn genügend Platz ist. Langsam rollende Fahrzeuge dürfen nicht rechts überholt werden.
Auf dem Gehweg: Fahren oder das Rad schieben?
Radeln auf dem Gehweg ist verboten. Nur wenn das Zusatzzeichen „Radfahren frei“ aufgestellt ist, dürfen Radfahrer mit Schrittgeschwindigkeit auf dem Gehweg fahren Auch in Fußgängerzonen kann das Radeln durch das entsprechende Schild frei gegeben werden. Das Fahrrad auf Gehwegen schieben ist erlaubt, wenn man dabei keine Fußgänger behindert.
Sind radelnde Kinder auf dem Gehweg erlaubt?
Ist kein Radweg vorhanden, müssen Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr den Gehweg benutzen. Fußgänger haben dabei immer Vortritt und dürfen nicht gefährdet werden. Der Nachwuchs darf deshalb nur langsam fahren. Eine Aufsichtsperson ab 16 Jahren darf Kinder unter 8 Jahren ebenfalls mit dem Fahrrad auf Gehwegen begleiten.
Besteht eine gesetzlich Helmpflicht?
Nein. Ein Helm ist aber jedem Fahrradfahrer zu empfehlen. Sollte Radfahren als Sport betrieben werden, trägt der Radfahrer zudem bei einem Unfall eine Mithaftung, wenn er keinen Helm trägt – auch wenn ihn sonst kein Verschulden trifft.
Ist Musikhören während des Radfahrens erlaubt?
Ja, solange sie nicht zu laut aufgedreht ist. Die Musik darf auf keinen Fall das Fahren oder die Wahrnehmung beeinträchtigen. Das gilt auch für Kopfhörer und Ohrstöpsel.
Was gilt beim Überqueren eines Zebrastreifens?
Der Vorrang an einem Fußgängerüberweg mit Zebrastreifen (Zeichen 293) gilt zwar ausschließlich für Fußgänger und Rollstuhlfahrer. Aber ein Radfahrer darf über den Zebrastreifen fahren, muss dabei allerdings den Querverkehr durchfahren lassen. Wenn ein Radfahrer möchte, dass der Verkehr wie bei Fußgängern anhält, muss er dort absteigen und sein Rad über den Zebrastreifen schieben.
Müssen Radwege benutzt werden?
Grundsätzlich dürfen auch Radfahrer die Fahrbahn benutzen. Die Benutzung des Radweges kann allerdings durch drei Verkehrszeichen angeordnet werden. Das sind die Verkehrszeichen 240 (gemeinsamer Geh- und Radweg), 241 (getrennter Geh- und Radweg) und 237 (Radweg).
Ausnahmen gibt es, wenn die Benutzung des Radweges nicht zumutbar ist (durch Hindernisse wie Laubhaufen, Baugerüste, Schnee und Eis, parkende Kraftfahrzeuge usw.). Ist ein links verlaufender Radweg durch die genannten Verkehrszeichen in der Gegenrichtung freigegeben, so besteht in dieser Fahrtrichtung ebenfalls Benutzungspflicht.
Für Rennradfahrer gibt es Ausnahmen von der Radwegbenutzungspflicht. Auch sie müssen vorhandene Radwege nutzen, wenn es vorgeschrieben ist und für sie die Benutzung zumutbar ist.
Es gibt unterschiedliche Arten von Verkehrswegen für Radfahrer: Radwege, Radfahrstreifen, Schutzstreifen und Fahrradstraßen. Mit Pop-up-Radwegen ist in den vergangenen Jahren eine neue Form entstanden. Dabei werden vorübergehend Fahrbahnen für den Autoverkehr in Radwege umgewandelt. Sie sind gelb markiert.
Dürfen Radfahrer nebeneinander fahren?
Ja, sie dürfen nebeneinander fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Für Kfz, die Radfahrer überholen möchten, gilt: Sie müssen einen Mindestabstand zu Radfahrern, Fußgänger und E-Scootern halten. Außerorts sind das mindestens zwei Meter, innerorts 1,5 Meter.
Übrigens: Auch für Radfahrer gilt das Rechtsfahrgebot. Sie dürfen nicht mitten auf der Fahrbahn fahren, sondern müssen sich möglichst weit rechts halten.
Ist Radeln auf der Bundesstraße erlaubt?
Das kommt auf die genaue Kennzeichnung der Straße an. Ein quadratisches blaues Schild (Zeichen 331.1) mit einem weißen Auto drauf weist auf die Straße als Kraftfahr- bzw. Schnellstraße aus. Hier gilt eine Mindestgeschwindigkeit von 6o km/h. Das heißt, Fahrradfahrer sind hier nicht auf der Fahrbahn erlaubt. Auf Bundes- und Landstraßen ohne Verkehrszeichen 331.1 schon. Auch hier gilt: Gibt es einen benutzungspflichtigen Radweg, müssen Fahrradfahrer dort fahren.
Darf man einen Hund vom Fahrrad aus führen?
Ja, aber es muss dabei die persönliche Eigenart des Tieres berücksichtig werden. Größere, schnell laufende Hunde dürfen von Fahrrädern aus an der Leine geführt werden, wenn das mit dem Tierschutzgesetz vereinbar ist. Hunde, die auf Zuruf gehorchen, müssen auch nicht zwingend angeleint werden.
(Text aus ADAC online 09.04.2025 - von Stephan Miller und Petra Zollner)



