Windpark Gauseköte neue Planung

Fachstelle Umweltschutz und Landschaftspflege im LHB

Neue Planung mit 7 WEA auf der Gauseköte (Planung 2024)
Nachdem eine Ablehnung des Antrags zur Errichtung und den Betrieb von 13 WEA an den Einwendungen des Militärs scheiterte, weil einige der geplanten Anlagen den Flugkorridor bei Errichtung beeinträchtigen, wurde seitens des Antragstellers eine um diese Anlagen geminderte Planung neu zur Genehmigung vorgelegt.

Die Naturschutzverbände im Kreis Lippe äußern sich zu der Planung mit einer Pressemitteilung und einer Stellungnahme im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung.
 

Pressemitteilung der Naturschutzverbände Kreis Lippe vom 10.09.2024:

Sieben 250 m hohe WEA auf der Gauseköte – (fachlich) nicht zu verantworten!

Die anerkannten Naturschutzverbände für den Kreis Lippe sowie die Bezirkskonferenz Naturschutz OWL haben gravierende Einwendungen zu den von der Firma WestfalenWINDPlanungs GmbH gestell-ten Anträgen auf Bau/Betrieb von sieben Windenergieanlagen (WEA) im Bereich des Teutoburger Waldes.
Massive fachliche Kritik äußern

- Lippischer Heimatbund (LHB), Fachstelle Umweltschutz und Landschaftspflege
- Naturschutzbund Deutschland (NABU), Kreisverband Lippe
- Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND), Kreisgruppe Lippe
- Bezirkskonferenz Naturschutz OWL

in Bezug auf die vorgelegten Anträge, Unterlagen, Gutachten und Begründungen. Sie sind veraltet, unvollständig und fehlerhaft. Der Antrag für den Bau und den Betrieb der o.g. WEA ist auf der Basis der vorgelegten Antragsunterlagen nicht genehmigungsfähig. Eine Ergänzung bzw. Neubearbeitung der Antragsunterlagen sowie eine erneute Offenlage mit Beteiligung der Öffentlichkeit ist zwingend geboten.

Dabei kommen die Unterzeichner zu folgender Gesamtbeurteilung:
„Wir unterstützen ausdrücklich die Energiewende und den Ausbau der regenerativen Energiequellen, auch den weiteren Ausbau der Windkraft. Der Ausbau muss aber naturverträglich an geeigneten Standorten erfolgen“, so die Vorsitzende der Fachstelle Umweltschutz und Landschaftspflege im Lip-pischen Heimatbund, Brigitte Scheuer.
Auch sieht sie die Voraussetzungen für einen naturverträglichen Ausbau bei den beantragten WEA als nicht gegeben an, da Natur und Landschaft massiv beeinträchtigt werden.
Bern Milde, Vorsitzender des Kreisverbands NABU bekräftigt, dass „ Errichtung und Betrieb der bean-tragten WEA aufgrund der nicht ausgleichbaren Eingriffe in einen Bereich des Teutoburger Waldes mit einer herausragenden Bedeutung für den Schutz und Entwicklung von Lebensräumen („Hotspot der Biodiversität“), angesichts des massiven Artensterbens und des dem Ausbau der Erneuerbaren Energien gleichwertigen Ziel des Erhalts der natürlichen Lebensgrundlagen und der Verpflichtungen zum Schutz der Biodiversität für nicht vertretbar gehalten wird.“
„Auch ist der beantragte Windpark im Teutoburger Wald zur Erreichung des von uns unterstützten Ziels zur Umsetzung des für NRW und die Planungsregion des Regierungsbezirks Detmold vorgegebenen Flächenbeitragswertes für die Ausweisung von Windenergiebereichen nicht erforderlich. Dies belegen die aktuellen Planungen der Bezirksregierung zur 1. Änderung des Regionalplans OWL/Wind und Erneuerbare Energien.“
In der 46-seitigen Stellungnahme begründen die Naturschutzverbände ausführlich ihre Kritik und weisen auf folgende fehlende Unterlagen hin: In der Projektübersicht werden 13 beantragte Anlagen textlich beschrieben und kartographisch dargestellt. Dies entspricht nicht den Tatsachen, da nur 7 WEA beantragt wurden. Der Antragsteller hat es nicht für nötig gefunden seine Antragsunterlage in Text und Karte zu korrigieren.

•  Die für eine Baugenehmigung notwendigen Nachweise sind unvollständig bzw. fehlen;
•  Das Vorliegen einer notwendigen Waldumwandlungsgenehmigung wird nicht nachgewiesen;
•  Aussagen zur planungsrechtlichen Zulässigkeit der Vorhaben fehlen;
•  Der Nachweis einer ausreichenden und gesicherten Erschließung im Sinne des §35 Abs. 1 S. 1 BauGB fehlt;
•  Der Nachweis der Entwässerung der befestigten Flächen der WEA Standorte fehlt;
•  Der Nachweis über die Anbindung der beantragten WEA in das bestehende Stromnetz über neu zu bauende Kabeltrassen (im Wald) und Freileitung (im Offenland) zwischen WEA Standorten und Umspannwerk fehlt. Die damit verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft wurden nicht erfasst.
•  Die Unterlagen hinsichtlich Brandschutzkonzept und Standsicherheit sind unzureichend;
•  Aussagen über die Verwendung des Bodens, der für die befestigten Flächen und die Fundamentierung abgegraben werden muss, sind unzureichend;
•  Das Hydrogeologische Gutachten vom 28.07.2021 ist unvollständig;
•  Das Fachgutachten zum Denkmalschutz ist unzureichend;
•  Unterlagen zu notwendigen Nebenanlagen fehlen, u.a. zu zwei Sammelstellen als Lagerflächen (Gauseköte und Schlangen-Oesterholz), Lagerplatz mit Container für Mitarbeiter, Büro und Toiletten, Müllsammelplatz, Tankstelle, etc.;
•  Der UVP Bericht ist in Teilen unvollständig;
•  Der LBP ist in Teilen unvollständig;
•  Die Artenschutzprüfung ist in Teilen unvollständig, vor allem hinsichtlich betriebsbedingter Lärmimmissionen;
•  Die FFH-Verträglichkeitsprüfungen sind unvollständig;
•  Eine Betrachtung und Bewertung der regionalen und überregionalen touristischen Bedeutung des Landschaftsraumes mit seinen Sehenswürdigkeiten fehlt.

Karsten Otte, als Sprecher der Bezirkskonferenz Naturschutz kommt zu dem Fazit:
„Die geplanten 7 WEA sind unerträglich für den Standort Gauseköte und den Teutoburger Wald.
Der Eingriff in das intakte Landschaftsbild, die historische Kulturlandschaft, das ausgezeichnete Wegesysteme der Qualitätswanderregion, dem Denkmalschutz zur Falkenburg und der Zukunft der Adlerwarte ist zu verhindern.
Die die Waldgesellschaft vor Ort, für OWL und NRW ausmachende Einmaligkeit der Biodiversität mit seinen schützenswerten Tieren, Pflanzen und dem die Grundlage bildenden vorhandenen Mischwald mit seinen einmaligen Ruheräumen für Mensch und Tier muss unbeeinträchtigt erhalten bleiben“.

 

Die zu diesem neuen Antrag erfolgte Stellungnahme der anerkannten Naturschutzverbände können Sie hier lesen.

 

 

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