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Stellungnahmen


Lippischer Heimatbund

Haus Wehrmann, Erbschaft Dr. Volker Wehrmann

Stellungnahme des Lippischen Heimatbundes

Download der Stellungnahme

 

"Friedensraum" an den Externsteinen

Die Stellungnahme zum Friedensraum an den Externsteinen des Lippischen Heimatbundes steht als pdf-Dokument zum Lesen bereit.

Stellungnahme Friedensraum LHB

In Zusammenarbeit mit dem HV Horn ist eine 2. Stellungnahme zum Friedensraum veröffentlicht worden.


Stellungnahme Friedensraum LHB und HV Horn


Fachstelle Umweltschutz und Landschaftspflege

Allgemeines

Die Aufgabe der Fachstelle Umweltschutz und Landschaftspflege (FUL) ist es, bei Planungs- und Bauvorhaben, die in die Belange des Natur- und Umweltschutzes eingreifen, Stellungnahmen abzugeben. Dies betrifft Raumordnungsverfahren, wie den Landesentwicklungsplan NRW, Regional- und Gebietsentwicklungspläne ebenso wie Flächennutzungs- und Bebauungspläne.
Hierbei wird die FUL als Teil des Lippischen Heimatbundes (LHB) entweder direkt von den Planungsbehörden beteiligt oder als Mitglied der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen e.V. (LNU) um Stellungnahme gebeten. In diesen Fällen bündelt die Geschäftsstelle des Landesbüro der Naturschutzverbände NRW die Stellungnahmen der LNU, des BUND und des NABU und gibt für diese als Verband eine "Gesamtstellungnahme" ab.

OWL-Regionalplan

Gespräch mit Regionalrat zum OWL-Regionalplanentwurf

Es fand wie verabredet ein Gespräch mit Vertretern des Regionalrates sowie Vertretern der Regionalplanungsbehörde bei der Bezirksregierung in Detmold am 31.01.2023 statt. Unter Leitung von Regierungspräsidentin Bölling gab es ein strukturiertes Gespräch, bei dem es entsprechend der zeitlichen Vorgabe drei Hauptthemen zu besprechen gab: Die Ausweisung von Siedlungsbereichen (Wohnen wie Gewerbe (ASB u. GIB)), Breichen zum Schutz der Natur (BSN) und der Windenergie im vorliegenden Entwurf des Regionalplans OWL. Die Naturschutzverbände waren durch Vertreter von NABU, BUND, LHB und LNU, der Bezirkskonferenz und dem Förderverein Nationalpark sowie dem Sprecher der Naturschutzes im Regionalrat vertreten.
 
Ein von den den Naturschutzverbänden mitgebrachtes Eckpunktepapier enthielt nach Auffassung der Vertreter der Regionalplanung zu viele Einzelheiten und Details. Ein Gespräch hierüber hätte eine Erörterung zu den Punkten bedeutet und dies war nach Auffassung des Regionalrats, festgelegt im Entscheidungskompass, in diesem Verfahren nicht gewünscht.
Die Naturschutzverbände verwiesen auf Ihre Stellungnahmen und die in wesentlichen Punkten nicht bestehende Aktualität und Vollständigkeit von Bewertungen in Sachen Schutzgebieten (BSN = Bereich zum Schutz der Natur). Sie baten um die Einschaltung des LANUV, um diese Aspekte noch zu berücksichtigen. Dies umso mehr, als aktuell die Daten und Gutachten in Sachen Hochwasserschutz überarbeitet und überhaupt erarbeitet werden. Bis zur erneuten geplanten Offenlage des Regionalplans im Frühjahr könnten diese fachlichen Kriterien von der Behörde geprüft werden. Denn in Bezug auf die nach der letzten Weltklimakonferenz in Montreal international geforderten 30 % Schutzgebietsfläche ist noch viel Nachholbedarf im Regionalplan.
 
Die Sicht der Naturschutzverbände konnten ihre Belange offen und sachlich dargestellt werden. In  Bezug auf einzelne Punkte konnte Verständnis geweckt und eine Prüfung in Aussicht gestellt werden. In anderen Punkten in Bezug auf die erweiterte Ausweisung von Siedlungsbereichen, die weiter gefasst ist, als z.B. bei dem ebenfalls in Aufstellung befindlichen Regionalplan  für den Regierungsbezirk Münster, wurde auf ein juristisches Gutachten verwiesen. Aufgrund dessen soll die Ausweisung von Bereichen für Siedlungen und Gewerbe / Industrie weit über den angemeldeten Bedarf der Kommunen hinaus, rechtmäßig sein ( in Einzelfällen wird bis zum 10-fachen ja sogar 16-fachen Bedarf Siedlungsfläche ausgewiesen). Die Regionalplanungsbehörde Münster dagegen begrenzt diese Wünsche der Kommunen auf maximal das 3-fache der Bedarfsfläche. Auch sie hat ein Rechtsgutachten erstellen lassen, dass die begrenzte Ausweisung auf das 3-Fache mit dem Übermaßverbot begründet.
Nach mehr als 2-stündigem Gespräch war die Situation der Beteiligten geklärt und entspannt. Man vereinbarte eine gemeinsame Pressemitteilung, die Sie nachfolgend abgedruckt finden:

Presse-Information
Die Bezirksregierung Detmold als Regionalplanungsbehörde, der Regionalratsvorsitzende, die stellvertretende Regionalratsvorsitzende und die Fraktionsvorsitzenden des Regionalrates haben sich mit Vertretern der Naturschutzverbände konstruktiv über den Regionalplanentwurf ausgetauscht. Mit Blick auf das bisherige Verfahren wurde über die Themen Ausweisung von Bereichen zum Schutz der Natur, nachhaltige Siedlungsentwicklung und Windenergie gesprochen. Das Gespräch war geprägt von wechselseitiger Wertschätzung und sachlichem Dialog. Die Beteiligten haben ihr Verständnis für die vielfältigen Belange des Regionalplans, auch zu den von den Naturschutzverbänden besonders vertretenen Belangen des Natur- und Klimaschutzes, und ihre gemeinsame Verantwortung für die längerfristig Entwicklungsperspektiven OWLs bekräftigt.

 

Protest gegen Regionalratsentwurf zum OWL-Regionalplan erfolgreich.

Die Demonstration mit den entsprechenden schriftlichen Ausarbeitungen und die unten zu lesende Rede mit der Stellungnahme der OWL-Naturschutzverbände von Herrn Ullrich Richter führten zu einer 1 1/2-stündigen Diskussion im Regionalrat.

Es wird nunmehr am 31. Januar 2023 ein Gespräch mit Vertretern des Regionalrats, des zuständigen Dezernats bei der Bezirksregierung Detmold sowie den Naturschutzverbänden geben.

Die Naturschutzverbände sehen dies als Erfolg.
 

Regionalrat – Sitzung am 12.12.2022

Sehr geehrte Frau Regierungspräsidentin,
sehr geehrter Herr Vorsitzender,
sehr geehrte Damen und Herren.

Stellungnahme der Naturschutzverbände zum Regionalplan
Der Regionalplan ist ein Gesamtplan für die Entwicklung der Region OWL bis mindestens 2040. Er muss ein zukunftsorientierter Pakt für die Stärkung der Biodiversität und ein Pakt für das Klima sein. Klimaneutralität soll bis 2045/50 erreicht werden.

Politik
Die Politik weist zu Recht darauf hin, dass der Regionalplan-Entwurf in einem demokratischen Verfahrensablauf aufgestellt wird. Dem widersprechen die Naturschutzverbände nicht. Der Plan ist durch die Beschlusslage des Regionalrates demokratisch legitimiert.
Er entspricht sicherlich weitestgehend dem rechtlichen Rahmen des Landesplanungsgesetzes, wobei seitens der Naturschutzverbände hier Bedenken erhoben werden, ob die abwägungsrelevanten Belange aus den Stellungnahmen der Verbände hinreichend gewürdigt wurden und ob er seinen Aufgaben als „Landschafts-Rahmenplan“ und als „Forstlicher Rahmenplan“ gerecht wird.
Die Kritik der Politik, dass die Naturschutzverbände nicht an den Erörterungsterminen teilgenommen haben habe ich bereits in der Kommissionssitzung zurückgewiesen.
Der Aufforderung der CDU, SPD, FDP sich in den Prozess konstruktiv einzubringen sind die Naturschutzverbände bis zur Vorlage der Synopse mit hohen ehrenamtlichen Aufwand nachgekommen.
Des Weiteren hat es eine Anfrage nach einem Gesprächstermin bei der Bezirksregierung gegeben, der leider erst am 31.Januar 2023 erst stattfinden soll.

Warum protestieren nun die Naturschutzverbände?
Die Naturschutzverbände haben, in unzähligen ehrenamtlichen Arbeitsstunden – über mehrere 1000de –, zu den einzelnen Flächenausweisungen fundierte Stellungnahmen abgegeben. Ihre Anregungen und Bedenken zum Regionalplan-Entwurf beruhen auf ihrer Ortskenntnis, sowie ihren fundierten biologischen Kenntnissen. Die fachlich fundierten Änderungsvorschläge wurden zu über 80 % von der Bezirksregierung nicht berücksichtigt. Dies zumeist ohne jegliche hinreichende Begründung sondern nur mit dem lapidaren Hinweis: „Der Anregung wird nicht entsprochen“.
Warum reicht es nicht aus – so wie der Entscheidungskompass vorgibt! – die fundierten Anregungen der Verbände zur Ergänzung der BSN-Darstellung nur schematisch anhand der Kulisse der bestehenden Naturschutzgebiete, der Biotopverbundflächen der Stufe 1 des Fachbeitrags Naturschutz des LANUV sowie den Flächen der gesetzlich geschützten Biotope abzugleichen?
Der Fachbeitrag „Naturschutz“ kann nur so aktuell sein wie die landesweit verfügbaren Daten zu den schutzwürdigen Biotopen in NRW. Diese Biotopkataster-Daten in OWL resultieren überwiegend aus den Jahren 2003-2006 und teilweise aus den 1990er Jahren und nur vereinzelt aus dem Zeitraum von 2010-2022.
Die planerische Grundlage für  die BSN-Flächen beruht also zum Teil auf veralteten Daten, die den Zustand von Natur und Landschaft heute nur noch unzureichend beschreiben.
Auch der Verweis auf die Landschaftsplanung und die Berücksichtigung der dort ausgewiesenen Naturschutzgebiete ist ein Verweis auf veraltete Daten. Neuere Erkenntnisse der letzten Jahre sind an vielen Stellen nicht mit eingeflossen.
Die Landschaftsplanungen und die dort ausgewiesenen Naturschutzgebiete sind ebenfalls größtenteils veraltet.
So sind 38 % der Landschaftspläne in einem Zeitraum von 1980-1999 beziehungsweise 2000-2008 erstellt worden. Sie können den heutigen Zustand von Natur und Landschaft im Regelfall nur noch unzureichend beschreiben. Bei der langen Planungsdauer der Landschaftsplanung kann man hier getrost mehrere Jahre hinzurechnen.
Nur 23 % der Landschaftspläne im Plangebiet stammen aus einem Zeitraum von 2010-2022.
Die Mehrzahl der Plangrundlagen ist teilweise über 30 Jahre alt.
Umso wichtiger ist es, die fachlich fundierten Stellungnahmen der Naturschutzverbände, denen herausragende Ortskenntnis und zeitnahe Kartierungen von Flora und Fauna zu Grunde liegen mit in die Planungsabwägung einzubeziehen.

Der im Rahmen der Beteiligung abgegebenen Stellungnahmen kommt rechtlich die Funktion zu, weitere Informationen zur Sachverhaltsermittlung und -bewertung zu generieren.

Die in den erfolgten Stellungnahmen der Naturschutzverbände enthaltenen Angaben insbesondere zum Vorkommen von schutzwürdigen Biotopen und Arten hätten also genutzt werden müssen, um die offenkundig unvollständige und in Teilen veraltete Datengrundlage zu aktualisieren und den Planentwurf zu überprüfen.
Dieses kann nicht gelingen, wenn bereits vor der Erörterung und Prüfung der Stellungnahmen vom Träger des Verfahrens, dem Regionalrat, ein Großteil der Stellungnahmen durch die Vorgaben zur Abwägung für nicht beachtlich erklärt werden.

Der Hinweis in der letzten Kommissionssitzung, dass man die Stellungnahmen nicht berücksichtigen könne, weil sie nicht von der LANUV empfohlen werden zieht hier nicht!
Es ist eine vollständige Überarbeitung der Daten-Grundlagen  vor der Ausweisung von BSN Flächen zwingend geboten.
Die Bedenken und Anregungen der Naturschutzverbände basieren auf der Grundlage hoher fachlicher Expertisen der örtlichen Vertreterinnen und Vertreter der Naturschutzverbände, teilweise unter Hinzuziehung des Rates weitere Expertinnen und Experten unter anderem auch der „biologischen Stationen“.
Es handelt sich nicht um einen „Wandergesangsverein“, sondern um fachlich hoch spezialisierte Menschen die im Rahmen ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit und mit viel Zeitaufwand die Stellungnahmen erarbeitet haben.
Häufig waren sie zuvor als Biologen, Landespfleger, Gewässerkundler in verschiedensten öffentlichen Einrichtungen tätig und bringen insofern ein riesiges Potenzial an Fachwissen mit.
Dieses über 80 % zu ignorieren, nur teilweise begründet und dann häufig auch noch nicht mit der Örtlichkeit abgeglichen hat den berechtigten Zorn der Naturschutzverbände auf den Plan gerufen.
Hier wären in den Erörterungsterminen Einzelflächenbetrachtungen erforderlich gewesen, um im Gespräch, sowohl mit der Regionalplanungsbehörde als auch mit den anderen Beteiligten, hier insbesondere der LANUV, aber auch den Kreisen/Kommunen konsensuale Lösungen zu finden.
Dies kann man eben nicht im Rahmen einer schriftlichen Mitteilung über die Synopse, wo zumeist die Ablehnungsgründe noch nicht einmal einzelfallbezogen beschrieben sind.
Es ist also zwingend geboten, die Vollständigkeit des Abwägungsmaterials einzelfallbezogen zu prüfen und unter Berücksichtigung dieser Erkenntnisse den heutigen, insbesondere durch die Klima- und Biodiversitätskrise erweiterten Anforderungen, an eine Schutzgebietskonzeption einzubeziehen.
Der Abgleich mit teilweise veralteten, unvollständigen Datengrundlagen ist völlig unzureichend.
Im Verfahren des GEP, Oberbereich Bielefeld im Jahr 2004 wurden fast die Hälfte der Anregungen der Naturschutzverbände zu BSN-Flächen in den Plan aufgenommen, dabei wurde  in 37 % aller Fälle ein Ausgleich der Meinungen in den Erörterungsterminen erzielt. Dieses belegt den hohen Stellenwert von mündlichen Erörterungsterminen – nur so geht Dialog!
Der Entscheidungskompass der die Einzelfallbetrachtung ausschließt verletzt die Mitwirkungsrechte der Verbände, Bürger und Bürgerinnen und verhindert konsensuale Lösungen. Durch seine pauschale Bewertung von Stellungnahmen verweigert er die – auch rechtlich - gebotene vertiefte Auseinandersetzung mit fundierten Stellungnahmen.
Da kann es nicht verwundern, wenn sich der ehrenamtliche Naturschutz brüskiert fühlt.

ASB-Siedlungs- und Gewerbeflächen – GIB
Mit Flächenneuausweisungen von rund 12.000 ha neuer ASB-Siedlungs- und Gewerbeflächen – GIB, forcierte der Regionalplan durch sein Konzept der Entkoppelung von Bedarf und Fläche den Flächenverbrauch. Zugleich wird die Verantwortung für eine zukunftsfähige/naturverträgliche Steuerung der Siedlungsflächen weitgehend auf die kommunale Ebene verlagert.  
Diese Flächen sind Manövriermasse für die verbindliche Bauleitplanung in den Kommunen und somit eine Blockade für notwendigen anderer Schutzausweisungen wie z.B. für ein übergreifendes Biotopverbundsystem in OWL. Sie werden auf Kosten von Freiflächen teilw. in Landschaftsschutzgebieten und Erholungsflächen für eine eventuelle Bebauung bereitgehalten.
Keinesfalls ist es ein Beitrag zum flächensparenden Bauen oder zum Klimaschutz.
Die Einhaltung des Klimaschutzes mit dem Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen hat das Bundesverfassungsgericht erst kürzlich, verfassungsrechtlich für verbindlich erklärt.
Diese setzt eine vorausschauende Planung voraus.
Hierzu ist es erforderlich Flächenausweisungen für Naturschutz und Biotopverbundsysteme vorzunehmen und Bauflächen nur im erforderlichen Maß auszuweisen.
Die Weltbiodiversitäts-Konferenz empfiehlt 30 %  der Flächen unter Schutz zu stellen. Die Forderung der Naturschutzverbände nach einer Ergänzung der BSN-Kulisse kann auch vor diesem Hintergrund nicht mit dem Verweis, dass der Planentwurf ca. 20 % BSN-Flächen umfasst, zurückgewiesen werden.
Der Regionalplan OWL sollte hier zukunftsweisend aufgestellt werden, um ausreichend Flächen für den Naturschutz und den Klimaschutz zu sichern.
Auch der Entwurf der EU-Kommission für eine Verordnung zur Wiederherstellung der Natur und das Konzept „Natürlicher Klimaschutz“ der Bundesregierung zeigen deutlich auf: Naturschutz braucht zukünftig mehr Flächen! Die müssen im Regionalplan planerisch konzipiert und gesichert werden.   
Hinsichtlich der Ausweisung von Schutzgebieten hat OWL einen enormen Nachholbedarf. In OWL haben  wir lediglich 8-10 % Naturschutzgebietsflächen.
2 % in den NSGen sollen als Wildnis der Natur  überlassen bleiben, so sieht es die nationale Biodiversitätsstrategie vor.
In Deutschland haben wir lediglich 0,6 % und in Nordrhein-Westfalen sind wir mit 0,19 % das absolute Schlusslicht der Bundesländer. Auch hierzu haben die Naturschutzverbände – bislang unberücksichtigte – Forderungen in das Verfahren eingebracht.
Dass der Entscheidungskompass für das Regionalplanverfahren die Forderungen – nicht nur der Naturschutzverbände! – nach der Berücksichtigung eines Nationalplarks Senne-Eggegebirge zurückweist, geht nicht nur naturschutzfachlich an den Interessen der Region OWL vorbei.   
Der Koalitionsvertrag der jetzigen Landesregierung beinhaltet die Vorgabe zu flächensparenden Planungen, mit dem 5 ha-Ziel wobei langfristig „Netto Null“  ha das ist Ziel sein soll.
Der vorliegende Entwurf wird dem in keiner Weise gerecht!
Die anerkannten Naturschutzverbände mit ihren insgesamt 450.000 Mitgliedern allein in NRW stellen ihren Fach- und Sachverstand ehrenamtlich ohne eigene Interessen zur Verfügung.
Dass die Anregungen zu 80-90 % missachtet werden ruft zu Recht Enttäuschung und Zorn hervor. Es geht nicht um finanzielle Einzelinteressen sondern es geht allein um den
Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen.
Dieser Stellenwert der Naturschutzverbände drückt sich auch in der Begründung für die Verbandsbeteiligung durch den Bundes- und Landesgesetzgeber aus, wenn es in den Begründungen zum Bundes- bzw. Landesnaturschutzgesetz u.a. heißt:
„Die Einholung von externen, nicht einseitig an nutzungsbezogenen, beruflichen oder anderen nicht auf die Naturschutz ausgerichteten Interessen orientierten unabhängigen Sachverstand ist … für eine effektive und effiziente Berücksichtigung von Belange des Naturschutzes erforderlich.“
„Naturschutzvereinigungen gelten als unverzichtbare Sachwalter von Naturschutzbelangen in Planungs- und Entscheidungsprozessen.“
Die 80-90 %ige, teilweise ohne Begründung durchgeführte Ablehnung der Einwendungen ist insofern völlig inakzeptabel, da sie den unstrittig gegebenen Sachverstand der Naturschutzverbände ignoriert und damit Chancen zur Verbesserung des Plans im Sinne der Allgemeinwohlinteressen nicht wahrnimmt. Ganz abgesehen von den möglichen abwägungsfehlerhaften Entscheidungen über Einwendungen.    
Wir erwarten nicht, dass der Regionalplan alle unsere Anregung Bedenken übernimmt, aber wir erwarten klare Antworten,
wie die Region die aktuellen Krisen wie Klimawandel, Artensterben und regenerative Energien bewältigen will.   
Dies sehen wir bei dem heutigen Regionalplan-Entwurf nicht und deshalb demonstrieren heute die Naturschutzverbände für die Erhaltung unserer Lebensgrundlagen.

Ullrich Richter

Vertreter der Naturschutzverbände im Regionalrat

 

Pressemitteilung der OWL-Naturschutzverbände zum Regionalplan OWL-Entwurf

Arbeitsgemeinschaft der Natur- und Umweltschutzverbände in OWL
Detmold 12.12.2022

Pressemitteilung
OWL-Naturschutzverbände fordern klimagerechte, nachhaltige und flächensparende Regionalplanung für die kommenden zwanzig Jahre

Regionalratssitzung in Detmold - Protest gegen Regionalplanentwurf


Anlässlich der Regionalratssitzung am 12. Dezember in Detmold protestieren die OWL-Naturschutzverbände gegen den vorliegenden Regionalplanentwurf. Der neue Regionalplan setzt den Rahmen für die Zukunftsentwicklung von OWL in den nächsten 20 Jahren. Mit der potenziellen Neuausweisung von rund 12.000 ha neuer Siedlungs- und Gewerbeflächen, also einer Fläche von ca. 17.000 Fußballfeldern, forciere der Regionalplan den Flächenverbrauch. Das ist weder umwelt- und klimaverträglich noch nachhaltig, so die Verbände in einer Stellungnahme. Es widerspreche auch den Nachhaltigkeitsstrategien von Bund und Land, nach denen der Flächenverbrauch dringend eingedämmt werden müsse.
Dazu der Sprecher des NABU OWL Bernd Milde: „Die Regionalplanungsbehörde hat fast alle dazu in fachlich fundierten Stellungnahmen vorgebrachten Bedenken und Anregungen der Naturschutzverbände abgelehnt. Eine zukunftsfähige Vorsorgeplanung für wirksamen Klimaschutz und den Schutz der bedrohten Natur ist nicht erkennbar“. Mit dem vom Regionalrat beschlossenen „Entscheidungskompass“ würden, so Milde, die Mitwirkungsrechte von Bürgerinnen und Bürgern leider grob missachtet. Eine Erörterung über die Entscheidungen der Planungsbehörde zu den abgelehnten Anregungen der Verbände werde danach nicht zugelassen. „Wir fordern den Regionalrat deshalb auf, zu dem langjährig üblichen, dialogorientierten Beteiligungsverfahren zurückzukehren“.
Adalbert Niemeyer-Lüllwitz vom BUND-Landesvorstand ergänzt dazu: „Im Regionalrat und der Regionalplanungsbehörde scheinen die bedrohliche Klimakrise und das dramatische Artensterben offenbar überhaupt noch nicht angekommen zu sein. Die vom neuen Klimaschutzgesetz geforderte Prüfung der Klimaverträglichkeit aller Planungen wird ignoriert. Wenn weiter ungebremst Naturflächen nicht geschützt, sondern für klimaschädliche Bauprojekte versiegelt werden, lassen sich die Klimaziele und der Erhalt der biologischen Vielfalt in OWL nicht erreichen“.
Die Naturschutzverbände verweisen dabei ganz besonders auf das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichts, nach dem Klimaschutz mit dem Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen für verfassungsrechtlich verbindlich erklärt worden ist. Diese Lebensgrundlagen müssten, so das Gericht, der Nachwelt in einem Zustand hinterlassen werden, dass auch nachfolgende Generationen gut leben könnten.
Dazu stellt für die Landesgemeinschaft Natur und Umwelt NRW (LNU) Thomas Keitel fest: „Das Bundesverfassungsgericht hat die 1,5-Grad-Grenze des Pariser Klima-Abkommens mit seinem Urteil letztlich als verfassungsrechtlich verbindlich anerkannt. Die grundrechtliche Freiheit und das Staatsziel Umweltschutz verpflichten danach Politik und Verwaltung, mit einer vorausschauenden Planung für die Einhaltung dieser Klimaziele Sorge zu tragen. Eine solche vorsorgende Planung können die Verbände im vorgelegten Regionalplanentwurf allerdings nicht erkennen“. Keitels Fazit lautet deshalb: „Dieser Regionalplanentwurf gehört angesichts der Klima- und Biodiversitätskrise ganz grundsätzlich auf den Prüfstand. Es müssen in einen zukunftsfähigen Regionalplan verbindliche Zukunftsziele und Festlegungen zum Klimaschutz, zu flächensparendem Bauen und zum Biodiversitätsschutz aufgenommen werden. Nur so wird er auch seiner Funktion als Landschaftsrahmenplan gerecht“.
Die geltenden gesetzlichen Änderungen zum Ausbau der erneuerbaren Energien erfordern dabei schon jetzt aus Sicht der Naturschutzverbände eine erneute Fortschreibung des Regionalplans. Die notwendige Ausweisung von Vorranggebieten für Windparks müsse daher in das laufende Verfahren einbezogen werden, um eine sachgerechte Abwägung mit allen Belangen zu ermöglichen. Andernfalls müsste das gleiche Beteiligungsverfahren zeitnah wiederholt werden. Neben der doppelten Arbeit für alle Beteiligten drohe dann eine Kollision mit den gerade beschlossenen Festsetzungen.
Die Naturschutzverbände fordern deshalb den Regionalrat und die Bezirksregierung auf, sowohl die Klimaverträglichkeit als auch die Biodiversitätsziele des Plans mit einem Neustart auf den Prüfstand zu stellen. Dazu erklärt Bernd Milde „Wenn Regionalrat und Bezirksregierung an einem Konsens interessiert sind, muss der Regionalplanentwurf grundlegend überarbeitet werden. Der Regionalplan muss die Zukunftsfähigkeit von OWL zum Ziel haben. Die richtige Antwort auf den Klimanotstand wäre es, mit einem Klimapakt OWL die notwendige Klimaneutralität bis spätestens 2045 zu erreichen“. Darauf müssten alle Planungsbereiche des Regionalplans, angefangen von einer flächensparenden Siedlungsentwicklung, der Klimaeffizienz beim Bauen, einer klimaneutralen Energieversorgung, der nachhaltigen Mobilitätsplanung bis zum Schutz von Wäldern und Mooren als Kohlenstoffspeicher ausgerichtet werden.
Aufgrund der Widersprüche zum Klimaschutzgesetz, zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes und zum Landesplanungsgesetz, das bei einem solchen Plan einen Meinungsausgleich fordert, äußern die Verbände auch rechtliche Zweifel sowohl am Planentwurf als auch am Beteiligungsverfahren. Sollte der Regionalplanentwurf wie vorliegend beschlossen werden, kündigen die Verbände eine juristische Überprüfung an.

Unterzeichner:
Bernd Milde, NABU Lippe und Sprecher des NABU OWL
Thomas Keitel, Landesgemeinschaft Natur und Umwelt (LNU)
Adalbert Niemeyer-Lüllwitz, BUND Bielefeld und Mitglied im BUND-Landesvorstand


Ansprechperson für Rückfragen der Presse:
Adalbert Niemeyer-Lüllwitz, BUND NRW, Tel. 0151 16500470, Mail: adalbert.niemeyer-luellwitz(at)bund.net

Download der PM als pdf

 

 

Regionalplan OWL - Nicht klimagerecht! - Nicht nachhaltig! - Nicht flächensparend!

Nachdem sich Hunderte Bürgerinnen und Bürger  in Ostwestfalen-Lippe in Kommunalparlamenten, NGOs oder als Privatpersonen Gedanken um die Fortentwicklung unserer Region gemacht haben und diese Anregungen und Bedenken durch den Regionalrat bzw. die Regionalplanungsbehörde zum allergrößten Teil ohne Begründung zurückgewiesen worden sind, erfolgt jetzt durch Mitglieder o.g. Organisationen eine


Konstruktive Einmischung


Für einen ehrlichen Dialog mit den engagierten Bürgern in der Region in Kommunalparlamenten und NGOs!
 - Statt einer frustrierenden Pseudo-Beteiligung im Beamten-Vierkampf „Knicken – Lochen- Ablehnen - Abheften“ bei Hunderten von Bürgereingaben

Für einen flächensparenden Umgang mit unserem Naturraum!
 - Statt eines „Supermarkts der Bau-Möglichkeiten“ bei ASBs und GIBs.

Für eine abgewogene querschnittsorientierte Gesamtplanung des Regionalplans aus einem Guss!
 - Statt eines angehängten Stückwerks, wie bei den Vorrangflächen für Erneuerbare Energien geplant.

Für ein zukunftsfähiges OWL mit erkennbaren Leitlinien zur Bewältigung der Biodiversitäts- und Klimakrise!
 - Statt riesiger Suchräume von 12.000 ha für Bebauungsgebiete, die den genannten Problemen kontraproduktiv gegenüberstehen.

Für einen Nationalpark Egge-Senne in OWL, mehr Wildnisgebiete und erkennbarem Biotopverbund im Regionalplan!
 - Statt weiterer Reduktion der Bereiche zum Schutz der Natur (BSN) auf Basis z.T. völlig veralteter LANUV-Daten.

Für mehr Prävention angesichts des rasant fortschreitenden Klimawandels mit Wasser-rückhaltung, Hochwasserschutz, Schwammstadtkonzepten, natürlicher CO2-Speicher u.v.m.
- Statt eines „weiter so“ wie bisher!

 

ICE-Trasse Bielefeld-Hannover

Neubau einer ICE-Strecke von Bielefeld nach Hannover durch Lippe?

Bezirkskonferenz Naturschutz OWL fordert Bahn-Neubaustrecke entlang der vorhandenen Trasse

Seit November 2020 hat die Bundesbahn Netz AG den Auftrag eine ICE Schnellbahntrasse zwischen Bielefeld und Hannover zu planen. Vorausgegangen war eine Machbarkeitsstudie („Schüssler Pläne“), die anhand von 5 Varianten darlegte, inwieweit die vom Bundesverkehrsministerium vorgegebenen Planungsvorgaben eingehalten werden könnten. Als Vorgabe war bestimmt, dass die Strecke innerhalb von 31 Minuten mit Höchstgeschwindigkeit von 300 km/h  befahrbar ist und dass die Strecke genehmigungsfähig und finanzierbar ist. Ziel ist es den Bahnverkehr in ganz Deutschland mit einem Zeittakt, dem Deutschlandtakt zu verbinden. Das bedeutet z.B., dass der Fahrgast von Düsseldorf bis Berlin in 4 Stunden sein könnte. Angepasst werden müssen deshalb sowohl die Zeittakte aller Zugverbindungen, ab Fern-, Regional- oder Güterverkehr aber insbesondere die technische Ausstattung der Strecken mit den Gleisen, Bahnhöfen, Bahnsteigen, Stellwerken, Leitungssystemen usw.. Eine Variante ist eine völlig neue Bahntrasse von Brake bis Vlotho quer durch den Kreis Lippe.
Die jetztige Strecke von Bielefeld nach Hannover ist grundsätzlich viergleisig ausgebaut. Problem ist ein nur zweigleisiger Teil zwischen Wunstorf und Seelze, der bereits heute zu Verzögerungen und Wartezeiten im Bahnverkehr führt. Will man dieses Nadelöhr abschaffen und die Trasse zu einer Schnellbahntrasse ausbauen, sind technische Vorgaben zu beachten (gerade Strecken, nur langgezogene Kurvenradien, geringe Steigungen, Durchfahrbarkeit der Bahnhöfe, Ausbau der Bahnsteige etc.). Die Investitionskosten für den Ausbau der Strecke sind hoch. Sie beziffern sich laut „Schüsslerplanung“ auf 4 – 5,5 Milliarden Euro. Die Kosten sind abhängig davon, ob Tunnelbauten z.B. durch den Obernberg in Bad Salzuflen oder den Jakobsberg in Porta Westfalica notwendig sind. Ebenso Kostentreiber sind notwendige Brückenbauten, die z.B. Täler oder die Weser überqueren helfen.
Zu diesen Kosten für die Trasse kommen die Kosten für die Anschaffung der Züge, der technischen Herrichtung der Anschlussstrecken sowie der oben bereits angeführten technischen Bauten.
Einzelheiten, wie den Suchraum und die unterschiedlichen Trassenvarianten, dabei betreffen die Varianten 2 und 5 den Kreis Lippe, finden Sie unter:
Bahnprojekt Hannover–Bielefeld | Hannover–Bielefeld (hannover-bielefeld.de)

Dass eine Verkehrswende und der Ausbau der öffentlichen Verkehrsmittel notwendig sind, wird kaum bestritten. Insofern kann ein Ausbau der ICE-Verbindung nach Hannover ein Beitrag sein, den Umstieg vom Auto auf die Bahn zu erleichtern. Ist es dafür aber notwendig und zielführend, eine völlig neue Bahntrasse zu bauen? Ist es vertretbar, dafür Natur und Landschaft zu verbrauchen? Genügt dafür nicht ein Ausbau der vorhandenen Trasse?
Diese Frage haben sich neben den Umweltverbänden auch die am Bahndialog beteiligten Länder, Kreise, Städte und Gemeinden und zahlreiche Verbände und Vereine gestellt. Deshalb wurde in der 1. Plenumssitzung im März 2021 vehement dafür gestritten, dass neben der Suche nach einer neuen Trasse auch der Ausbau der vorhandenen Trasse als Planungsvariante untersucht wird.

Die Fachstelle Umweltschutz und Landschaftspflege des Lippischen Heimatbundes wird sich mit den weiteren beteiligten Umweltverbänden der Kreise Lippe, Herford, der Stadt Bielefeld, und der Region OWL in diesem Sinne an dem Bahn-Dialog beteiligen.

Nachfolgend geben wir die Pressemitteilung der Bezirkskonferenz Naturschutz OWL zu den Bahn-Plänen wieder:
Die Bezirkskonferenz Naturschutz OWL spricht sich vehement gegen eine 100 Kilometer lange ICE-Neubaustrecke zwischen Bielefeld und Hannover aus. Das Bahngroßprojekt mit einem bis zu 60 Meter breiten Baustellenmoloch wird sich durch eine vielgestaltige und besiedelte Landschaft fressen, warnt Karsten Otte, Sprecher der Bezirkskonferenz. Es wird Landschafts- und Naturschutzgebiete in großem Ausmaß zerstören und verinseln, gewachsene räumliche und menschliche Beziehungen kappen, Landschaften und Siedlungen verlärmen, Wasserversorgung gefährden und wertvolle Nutzflächen versiegeln.
Für große Tunnelbauten müssen riesige Gesteinsmengen bewegt werden. „Auch befürchten wir, dass den betroffenen Regionen wenigstens ein Jahrzehnt andauerndes Mammutbauvorhaben blüht, das wie bei Stuttgart 21 finanziell aus dem Ruder läuft“, mahnt Otte. Die Bezirkskonferenz Naturschutz unterstützt den Protest betroffener Kommunen und Bürger*innen, Bundes-, Landes- und Lokalpolitiker*innen sowie Parteien und Naturschutzverbände gegen die absurden Pläne des Bundesverkehrsministeriums.
Vom Auetal in Niedersachsen bis nach Herford wird vielen klar, was auf sie zukommt, nachdem kürzlich fünf Varianten der Neubautrasse öffentlich wurden. Für den Sprecher der Bezirkskonferenz, in der u.a. Naturschutzverbände, Biologische Stationen, Natur- und Umweltschutzstiftungen sowie die Vorsitzenden der Naturschutzbeiräte in OWL vertreten sind, ist das Projekt schon im Ansatz unsinnig. „Wieso sollen fünf Milliarden Euro für eine Fahrzeitverkürzung von wenigen Minuten ausgegeben werden?“ fragt Karsten Otte. „Die heutige Fahrzeit von 78 Minuten zwischen Hamm und Hannover passt hervorragend in das Taktschema eines angestrebten Deutschlandtaktes, wenn die ICE im 30-Minuten-Takt verkehren würden, was einer Verdopplung der jetzigen ICE-Verbindungen entspricht.“ Das wäre mit einem intelligenten Ausbau entlang der Bestandsstrecke auf vier Gleise zwischen Minden und Wunstorf sowie dem zweigleisigen Ausbau und der Elektrifizierung bestehender Strecken besser, landschaftsschonender und am Ende auch deutlich günstiger zu erreichen.
In Sachen Verkehrswende und Klimaschutz sind in den nächsten 10 Jahren entscheidende Schritte notwendig – eine Strecke mit einer Planungs- und Bauzeit von mindestens 20 Jahren kann dazu nichts beitragen. Die Menschen wollen nicht vorrangig mit 300 km/h von einer Metropole zur nächsten rasen, sondern pünktlich ankommen. Dazu bedarf es verlässlicher Anschlüsse und einer flächigen Anbindung ländlicher Regionen mit vernünftigen Takt- und ohne lange Umsteigezeiten. „Von all dem sind wir meilenweit entfernt“, so Otte. Um das zu erreichen und mehr Menschen vom Auto auf die Bahn zu bringen, brauchen wir keine Milliardengräber an Prestigeobjekten. Auch ist die Schnellbahntrasse eben für Schnellzüge, Güterzüge fallen als Nutzer weitgehend aus, da sie die ICE‘s behindern würden. Nicht einmal Intercitys könnten die Strecke nutzen, da sie am IC-Halt Minden vorbeiführt.

Am 14. Januar will die Bahn den Bürgerdialog starten. Die Bezirkskonferenz Naturschutz OWL vermisst darin die Variante des Ausbaus der Bestandsstrecke: „Die alleinige Ausrichtung auf die Prüfung von Neubautrassen ist unakzeptabel. Wir benötigten vielmehr die Prüfung eines trassennahen Ausbaus mit vielen kleinen und mittleren Verbesserungen, die in überschaubarer Zeit machbar sind.“ Es wird bei dem Dialog daher sehr darauf ankommen, welche Verbindlichkeit die diskutierten und vereinbarten Leitlinien und Absprachen im folgenden Planungsprozess tatsächlich haben. Es darf auch keine Fahrzeitvorgaben geben, der diese Variante ausschließt. Zu einem ergebnisoffenen Bürgerdialog passt auch nicht, dass das Vorhaben auf Basis eines Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetzes Bürger- und Verbandsbeteiligungen reduziert und die Möglichkeiten einer Enteignung von Anliegern enorm erleichtere. Die Bezirkskonferenz Naturschutz appelliert an die Politiker*innen aller Ebenen, sich den Plänen des Bundesverkehrsministers entgegenzustellen und sich konsequent für einen naturverträglichen, bürgerfreundlichen und zukunftsfähigen Ausbau der Bestandsstrecke einzusetzen.

Weitere Infos:


Aufgrund dieser massiven Intervention der Mehrheit der im Bahndialog Beteiligten hat die Bundes Netz AG nach Rücksprache mit dem Bundesverkehrsministerium in einem Workshop im April, an dem ca. 150 Personen teilnahmen, zugesagt, auch den Ausbau der Bestandsstrecke zu prüfen.
In dieser Sitzung wurden die Vorgaben des Deutschlandtaktes und die Planungsvorgaben von Vertretern der Deutschen Bahn sowie weiteren Bahnexperten vorgestellt.
Nach intensiver Diskussion zeigten 2 Bahnexperten (Prof. Dr.Wolfgang Hesse von der LMU München (Mitglied u.a. im Initiativkreis „Deutschlandtakt“, beim Bündnis „Bahn für Alle“, „Pro Bahn“  und Herr Rainer Engel (Pro Bahn) Alternativen zu den Vorgaben des 31 Minuten Taktes der Bundesbahn auf.
Nachfolgend können Sie aus der Pressemitteilung der Naturschutzverbände vom 22. April hierzu weitere Einzelheiten erfahren.

- Pressemitteilung zur DB ICE Trassenplanung vom 22.04.2021

Pressemitteilung der Naturschutzverbände zur DB ICE Trassenplanung Hannover-Bielefeld (22.04.2021):

 

Unabhängige Experten zeigen Alternativen zum Trassenneubau auf.
Naturschutzverbände unterstützen Alternativen

In einem workshop der Deutschen Bahn (DB) zum Deutschlandtakt erläuterte der Mitarbeiter des Bundesverkehrsministeriums Florian Böhm vor bis zu 150 Teilnehmern einer Videokonferenz die Hintergründe und Notwendigkeiten des Deutschlandtaktes. Das Bahnnetz soll bessere Verbindungen ermöglichen und schneller werden. Hieraus resultiert der Gedanke zum Bau einer ICE Neubautrasse von Bielefeld quer durch Ostwestfalen bis nach Hannover.
Die bisherigen Planungsvorgaben führen zu Trassenvarianten, die einen enormen Landschaftsverbrauch und immense Kosten verursachen würden. Entgegen der Planungsvorgabe des Bundesverkehrsministeriums gibt es jedoch Varianten, die deutlich landschaftsschonender und kostengünstiger sind. Mit Professor Wolfgang Hesse und Rainer Engel referierten auch zwei anerkannte Bahnexperten über alternative Modelle, die eine Mehrheit des Plenums überzeugte. Diese Alternativen verlaufen überwiegend entlang der Bestandstrasse und ermöglichen trotzdem den erforderlichen Deutschlandtakt. Im Moment weigert sich allerdings die Deutsche Bahn sowie das Bundesverkehrsministerium, die eigenen Planungen erneut zu öffnen und diese Modelle ernsthaft zu prüfen.
Die Gemeinschaft der Naturschutzverbände OWL/Niedersachsen fordert die Deutsche Bahn und das Bundesverkehrsministerium auf, mit einem veränderten Planungsauftrag vorliegende Alternativen zu prüfen, um einen Trassenausbau zu erarbeiten, der Mensch und Natur in den Vordergrund stellt und die volkswirtschaftlichen Kosten im Rahmen hält.
Die Naturschutzverbände fordern einen Paradigmenwechsel – weg von der Planung einer Superhochgeschwindigkeitsstrecke - hin zu einer energieeffizient schnellen und zuverlässigen Bahn, die flächendeckend gut angebunden ist.

Ansprechpartner*innen

Niedersachsen
Eva von Löbbecke Tel. 0172-5155198
Nachfragen bitte zwischen 16 und 19 Uhr

Ostwestfalen-Lippe
Jürgen Birtsch Tel. 0157-70597640
Nachfragen bitte zwischen 16 und 19 Uhr

Gemeinschaft der Naturschutzverbände OWL/ Niedersachsen
Es zeichnen:
BUND Kreis Lippe
Lippischer Heimatbund Detmold (Fachstelle Umweltschutz und Landschaftspflege)
Naturschutzverband Niedersachsen Förderverein Bückeburger Niederung
BUND Ortsgruppe Wunstorf
BUND Region Hannover
BUND Kreisgruppe Bielefeld
BUND NRW
BUND Kreis Minden-Lübbecke
NABU Kreis Minden-Lübbecke
Naturwissenschaftlicher Verein Bielefeld und Umgegend
BUND Regionalgruppe OWL
BUND Kreis Herford
Naturschutzbeiratsvorsitzender Kreis Herford
Bezirkskonferenz Naturschutz OWL
NABU Kreisverband Lippe
BUND Hameln Pyrmont
NABU Landesverband Niedersachsen
NABU-Gruppe Rinteln
BUND Landesverband Niedersachsen

Das Beteiligungsverfahren geht weiter. Die Fachstelle Umweltschutz und Landschaftspflege ist durch seine Vorsitzende, Brigitte Scheuer im Dialogverfahren der Bahn beteiligt und wird auf dieser Seite über das weitere Verfahren berichten.

 

- DB ICE Trassenplanung Pressemitteilung vom 22.05.2021

DB ICE Trassenplanung Hannover-Bielefeld - Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft der Naturschutzverbände Niedersachsen/Ostwestfalen zu den Ergebnissen des Plenums vom 19. Mai (Pressemitteilung vom 22.05.2021)

„Raumwiderstände“ ohne Offenheit des Verfahrens nicht lösbar

Beim zweiten Plenum der Deutschen Bahn (DB) zur ICE-Trassenplanung Bielefeld-Hannover, an dem über 100 Akteure teilgenommen haben, standen sogenannte „Raumwiderstände“ im Mittelpunkt. Dabei werden im Zuge des Planungsprozesses Bereiche identifiziert, die aufgrund einer hoher „Raumwiderstandsklasse“ bei der Trassenplanung „grundsätzlich“ umgangen werden sollen. Dazu zählen beispielweise alle Natur- und Trinkwasserschutzgebiete sowie Biotopverbundflächen und schutzwürdige Böden. „Möglichst“ umgangen werden sollen zudem geschützte oder schutzwürdige Biotope. Auch geschlossene Siedlungsgebiete sollen grundsätzlich von einer Neubautrasse nicht berührt werden. Eine Karte des Suchraums zeigte dann eindrucksvoll, dass alle bisher bekannten Neubautrassen auf massive „Raumwiderstände“ stoßen werden. Denn der Suchraum zwischen Bielefeld und Hannover ist mit einem dichten Netz von schützenswerten Bereichen überzogen.
Die Diskussion entzündete sich dabei an der Frage, wie die „Raumwiderstände“ fachgerecht an der Bestandsstrecke gemessen und mit jenen einer Neubaustrecke verglichen werden können. „Immissionsschutz für Bürger*innen gegen Vernichtung von wertvollen Biotopen abzuwägen hieße Äpfel mit Birnen zu vergleichen und die Interessen der Einen gegen die Interessen der anderen auszuspielen“, so Sprecherin Eva von Löbbecke.
Eine Planung im Konsens aller Beteiligten steht und fällt mit der Planungsvorgabe „Fahrtzeit 31 Minuten“, heißt es bisher. Wie Carsten Müller von der DB-Netz einräumen musste sei diese gar nicht Bestandteil seines Auftrages, sondern nur eine von der Bahn gezogene Schlussfolgerung aus den Planungsvorgaben. Es beständen dabei so die Naturschutzverbände große Zweifel, dass die Vorgaben des Deutschlandtaktes und der Trassenführung gesetzeskonform sind. Denn nur wenn die Streckenführung im Bundesverkehrswegeplan enthalten und damit vom Parlament verabschiedet wurde, sei dies der Fall. Dort ist aber nur die Strecke von Löhne nach Hannover beschlossen. Bundestagsmitgliedern würden dieses Frage aktuell gerade prüfen.
Die Arbeitsgemeinschaft der Naturschutzverbände erneuert deshalb ihre Forderung, eine Prüfung des Ausbaus der Bestandsstrecke ohne Vorfestlegungen zuzulassen. „Mit dem erneut im Plenum vorgetragenen Projektziel einer Fahrzeit von 31 Minuten von Bielefeld nach Hannover wird alles auf eine völlig neue Schnellbahntrasse durch freie Landschaft – mit einem enormen Landschaftsverbrauch und immensen Kosten – hinauslaufen“, so Sprecher Jürgen Birtsch. Besonders die Belange der betroffenen Menschen entlang der Trasse blieben dabei auf der Strecke.
Offen bleibt nach dieser Veranstaltung weiterhin, auf welcher Grundlage das Dialog-Plenum arbeiten und den Prozess begleiten soll. Die Naturschutzverbände konnten sich im Plenum mit ihrer Forderung durchsetzen, dass zur Rolle des Plenums und der Stellung und Rechte der Mitglieder im Planungsprozess eine gemeinsame Arbeitsgrundlage aller Akteure partizipativ erarbeitet werden muss. Das soll jetzt in den nächsten sechs Wochen abgestimmt werden. „Nur auf einer solchen gemeinsamen Grundlage kann es dann zu einer Zusammenarbeit zwischen der planenden Bahn und der Öffentlichkeit kommen“, so Eva von Löbbeke. „Wir freuen uns auch darüber, dass die Forderung der Bürgerinitiative Widuland und unserer Arbeitsgemeinschaft nach mehr Transparenz des Verfahrens von anderen Mitgliedern des Plenums unterstützt wurde“, ergänzt Jürgen Birtsch. So konnte erreicht werden, dass die Plenumssitzungen ab jetzt grundsätzlich öffentlich sein werden und damit eine Vielzahl von Interessierten an dem Beteiligungsverfahren teilnehmen können.

Ansprechpartner*innen für Rückfragen
Niedersachsen:
Eva von Löbbecke, Tel. 0172-5155198
Nachfragen bitte zwischen 16 und 19 Uhr

Ostwestfalen -Lippe
Jürgen Birtsch, Tel. 0157-70597640
Nachfragen bitte zwischen 16 und 19 Uhr

Arbeitsgemeinschaft der Naturschutzverbände Niedersachsen / Ostwestfalen:
Bezirkskonferenz Naturschutz OWL
Lippischer Heimatbund Detmold (Fachstelle Umweltschutz und Landschaftspflege)
Naturschutzverband Niedersachsen, Förderverein Bückeburger Niederung
Naturwissenschaftlicher Verein Bielefeld und Umgegend
Naturschutzbeiratsvorsitzender Kreis Herford
NABU Kreis Minden-Lübbecke
NABU Kreisverband Lippe
NABU Landesverband Niedersachsen
NABU-Gruppe Rinteln
BUND Landesverband Niedersachsen
BUND NRW
BUND Region Hannover
BUND Hameln Pyrmont
BUND Ortsgruppe Wunstorf
BUND Regionalgruppe OWL
BUND Kreisgruppe Lippe
BUND Kreisgruppe Minden-Lübbecke
BUND Kreisgruppe Bielefeld
BUND Kreisgruppe Herford
fridays für future Bielefeld

 

 

Stellungnahmen zu weiteren Themen

Windpark Gauseköte

Einführung zum Thema Windpark Gauseköte
Die Planung der Fa. WestfalenWind mit Sitz in Paderborn sieht die Errichtung von 13 Windenergieanlagen im Bereich der Gauseköte vor. 6 Anlagen liegen im Bereich des Ortsteils Oesterholz der Gemeinde Schlangen, 4 Anlagen im Bereich Berlebeck der Stadt Detmold und die restlichen 3 Anlagen im Bereich Holzhausen-Externsteine der Gemeinde Horn-Bad-Meinberg.
 Die Anlagen liegen sämtlich im Waldgebiet des Teutoburger Waldes. Dabei ist eine Waldfläche von ca. 400 ha betroffen. Die Anlagen haben jeweils eine Nennleistung von 5,5 MW, eine Nabenhöhe von 166,6 m und mit Rotoren erreichen diese eine Höhe von ca. 244 m. Die Erschließung der 13 Anlagen soll jeweils über die Straße Gauseköte erfolgen.
Mit diesen Anlagen sollen jährlich ca. 250 Mio kW Stunden Strom produziert werden, womit ca.  55.000 Durchschnittshaushalte versorgt werden könnten.
Die Naturschutzverbände im Kreis Lippe, dazu gehört auch der LHB, wurden zu einem dem Antragsverfahren vorgeschalteten „Scopingtermin“ eingeladen. Dabei werden die Beteiligten aufgefordert, vorzeitig ihre Anregungen, Anforderungen an die Unterlagen und ihre Kenntnisse zu der Planung, jeweils aus ihrer fachlichen Sicht in diesem Termin vorzutragen. Damit erfährt der Antragsteller bereits rechtzeitig vor Antragstellung, welche Unterlagen und Gutachten er vorzulegen bzw. welche Besonderheiten zu beachten hat.  
Die gemeinsame Stellungnahme der Naturschutzverbände, die für den LHB durch dessen Fachstelle Umweltschutz und Landschaftspflege abgegeben wird, steht Ihnen nachfolgend auf der Homepage des LHB zur Verfügung. Hierbei handelt es sich um Fragen und Hinweise, die mit der Antragstellung beantwortet werden müssen.
Eine abschließende Stellungnahme zur Planung des Windparks ist dieses Fragenpapier aber nicht. Denn das Verfahren ist zwar vom Antragsteller zwischenzeitlich formell beim Kreis Lippe als Genehmigungsbehörde eingeleitet worden, das offizielle Beteiligungsverfahren wird jedoch erst dann starten, wenn sämtliche Antragsunterlagen mit den notwendigen Gutachten vorliegen.
Dem LHB und den anderen Verbänden ist eine sachlich, fachlich begründete und jeden einzelnen Standort betreffende Auseinandersetzung zu dieser Planung wichtig.  Zahlreiche und vielfältige Untersuchungen, Gutachten und Konzepte sind erforderlich, um die Planung des Windparks in dieser so bedeutsamen Lage im Teutoburger Wald substantiiert zu begründen.  
Die Fachstelle Umweltschutz und die anderen Naturschutzverbände möchten im Sinne einer naturverträglichen Planung die Belange des Natur- und Umweltschutzes hochhalten und sich für die Belange der lippischen Kulturlandschaft und Heimat einsetzen.
Bitte machen Sie sich selbst ein Bild.
 
Brigitte Scheuer
Vorsitzende FUL
27. Januar 2021

Download Stellungnahme der Naturschutzverbände
 

Ausbau der B 239 von Herford über Bad Salzuflen nach Lage

Die Stellungnahme der Fachstelle zur Ausbauplanung der Bundesstraße wurde dem Kreistag als Antrag gereicht und in der Presse veröffentlicht.

Die Stellungnahme können Sie hier herunterladen.

Industriepark Lippe

Anfang der 2000er Jahre beschlossen die Städte Blomberg, Horn-Bad Meinberg und Schieder-Schwalenberg, auf einem Areal zwischen den Ortschaften Wöbbel und Belle südlich der B 239 ein interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet einzurichten. Durch Aufnahme in den Gebietsentwicklungsplan, Oberbereich Bielefeld/Regionalplan und den Flächennutzungsplan der Stadt Horn-Bad Meinberg wurden die planerischen Grundlagen geschaffen. Für eine Teilfläche im westlichen Bereich wurde ein Bebauungsplan aufgestellt und 2012 geändert. Eine ampelgeregelte Zufahrt von der B 239 wurde angelegt und mit der inneren Erschließung begonnen. Erste Betriebe siedelten sich an; die Entwicklung verlief zunächst aber eher schleppend. Das Ganze nahm Fahrt auf, als das Unternehmen Amazon Interesse an der Einrichtung eines Logistikzentrums bekundete. Eine intensive Diskussion in den beteiligten Kommunen begann, begleitet von lebhaftem Medienecho. In den Gremien der Stadt Horn-Bad Meinberg wurden die bauleitplanerischen Weichen für eine Osterweiterung des Industriegebietes bis hin zur B 252 (Ostwestfalenstraße) gestellt. Zusammen mit dem bestehenden Bebauungsplan wurde 2020 die Gesamtplanung unter der Bezeichnung „Der Industriepark Lippe“ auf den Weg gebracht. Die Fachstelle nahm hierzu unter dem 15. Februar 2021 Stellung. Bedenken wurden vor allem im Hinblick auf die zu erwartende Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch bis zu 30 Meter hohe Gebäudekomplexe sowie die Auswirkungen der am Südrand des Gebietes entstehenden steilen Böschung auf das angrenzende Niederbeller Bachtal erhoben. Darüber hinaus stießen auch die beabsichtigten Artenschutz- und Kompensationsmaßnahmen außerhalb des Gebietes in Form von teils rotierender Extensivierung landwirtschaftlich genutzter Flächen auf Vorbehalte. Nachdem die Stadt im Rahmen eines neu aufgelegten Konzepts hierzu mit den jeweiligen Eigentümern und Bewirtschaftern Einigung über die dingliche Sicherung der betreffenden Flächen für derartige Maßnahmen erzielt hatte und u.a. in diesem Zusammenhang die Planunterlagen erneut zur Auslegung brachte, wurden diese Vorbehalte in einer Stellungnahme vom 10. Januar 2022 zurückgestellt; die übrigen Bedenken lt. Stellungnahme vom 15. Februar 2021 blieben aufrechterhalten.
 

Stellungnahmen zu Großprojekten in Lippe

Im Augenblick sind zu drei Planungen "Gesamtstellungnahmen" durch den Verband abgegeben worden. Bei den raumbedeutsamen Großprojekten im Bereich des Kreises Lippe bzw. Planungen die das Kreisgebiet tangieren, fordern sie im besonderen Maße die Arbeit in der FUL. Sie sind hochpolitisch, von besonderer Bedeutung für die betroffenen Bürger aber auch für die Belange des Natur- und Umweltschutzes. Dies sind:

  • das Pumpspeicherwerk Lippe der Fa. Hochtief Solutions AG auf dem Gebiet der Stadt Lügde
  • die Rohrfernleitungsanlage der Fa. K+S Kali GmbH zur überregionalen Entsorgung von Salzabwässern aus dem hessisch-thüringischen Revier in die Nordsee (Nordseepipeline)
  • die geplante Stromtrasse Suedlink der Fa. Tennet TSO GmbH die im Bereich der Stadt Lügde das Kreisgebiet betrifft.


In allen Fällen gibt die FUL keine eigenständigen Stellungnahmen gegenüber den Planungs- und Bauvorhabenträgern ab, sondern die Bedenken und Anregungen sind Teil der Stellungnahme der LNU.
Allen Stellungnahmen ist gemeinsam, dass der LHB, vertreten durch die FUL an der Meinungsbildung beteiligt wird. Diese Beteiligung ist zwingend im Rahmen der jeweiligen Beteiligungen der Träger öffentlicher Belange. Tatsächlich haben die Planer und deren Auftraggeber erkannt, wie wichtig eine bereits vor dem offiziellen Genehmigungs- / Planverfahren vorgeschaltete Beteiligung der Betroffenen ist.

Die Stellungnnahmen können Sie in den nachfolgenden Punkten lesen.

"Pumpspeicherwerk Lippe"

Pumpspeicherwerk Lippe der Fa. Hochtief Solutions AG
Beim Pumpspeicherwerk (PSW) Lippe hat der zukünftige Betreiber durch die Geschäftsführung der neu gegründeten Bau- und Betreibergesellschaft im Vorfeld eine Behördenabstimmung und die Beteiligung der Kommune, Bezirksregierung aber auch der Naturschutzvereine und -verbände vor Ort eingeleitet. Es wurde ein Arbeitskreis Naturschutz am 10. März 2014 eingeladen. Dort wurden die Planung, die Ziele, die erwarteten Auswirkungen, die in Auftrag gegebenen Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vorgestellt. Besonderer Wunsch der Planer war es, Umfang und Inhalt der UVP zu überprüfen und Anregungen und Wünsche bereits im Vorfeld zu äußern. Diese sollten sich jedoch allein auf die Belange des Natur- und Umweltschutzes beziehen. Die zwischenzeitlich abgestimmte Stellungnahme der Naturschutzverbände wurde der Fa. Hochtief Solutions AG zugesandt. Besonderheiten dieser Planung, die die Gesamtplanung betrifft, waren aber allen Beteiligten Vereinen und Verbänden wichtig, weshalb sie in diese Stellungnahme eingeflossen sind. Besonders bedenklich erscheint die Standortwahl. Ist die geplante Lage des Obersees mit einem Umfang von 30 ha in einem besonders schützenswerten FFH-Gebiet „Schwalenberger Wald“ bundesweit einmalig für eine derartige Planung. Wenn man bedenkt, dass der Schlosspark in Schieder 20 ha umfasst, kann man sich die Dimensionen des Obersees im Bereich des Naturschutzgebiets „Mörth“ in etwa vorstellen. Das Unterbecken in gleicher Größe liegt im FFH-Gebiet „Emmertal“. Bei jedem Planungsvorhaben in dieser Größenordnung und mit diesen Auswirkungen muss hinsichtlich der Standortwahl nachgewiesen werden, dass dieser Standort alternativlos ist. Eine solche Untersuchung liegt nicht vor. Solange aber diese Untersuchung eines Alternativstandortes nicht vorliegt, kann die Bezirksregierung als Genehmigungsbehörde auch keine Genehmigung erteilen. Auch wenn der Naturschutz, sollte das PSW nicht gebaut werden, von den umfangreichen Untersuchungen der UVP profitieren wird, stellt sich die Frage, wäre eine Suche des Standorts alternativ vorab nicht sinnvoller bevor die Bevölkerung verunsichert und vorab umfangreiche und kostenintensive Beteiligungsverfahren gestartet werden.

Die ausführliche Stellungnahme kann hier gelesen werden.

Weitere Informationen zum geplanten PSW und dem Projektgebiet finden Sie auf der Seite der PSW Lippe GmbH

"Nordseepipeline"

Rohrfernleitungsanlage der Fa. K+S Kali GmbH
Der Düngemittelproduzent K + S hat mehrere Trassenkorridore für die etwa 400 km lange „Rohrfernleitung“ vom Kaliwerk Hattorf in Hessen an der Werra bis an den Jadebusen bei Wilhelmshaven entwickelt. Ziel ist, jedes Jahr etwa vier Millionen Tonnen Salzlauge in großen unterirdischen Rohren zur Nordsee zu transportieren. Die Lauge fällt bei der Herstellung landwirtschaftlicher Düngemittel an und wird zur Zeit jeweils zur Hälfte noch in die Werra geleitet bzw. tief in den Boden versenkt. Der Runde Tisch „Gewässerschutz Werra, Weser und Kaliproduktion“ hatte sich im Jahre 2010 für eine Salzpipeline zur Nordsee ausgesprochen, um eine große Güteverbesserung für Werra und Weser zu erreichen.
Die geplante Nordseepipeline tangiert hinsichtlich der Trassenkorridore A und C, die durch das Land NRW gehen u. a. die Gebiete der Stadt Horn-Bad-Meinberg (NSG Silberbachtal), der Stadt Detmold (NSG Oetternbach) sowie die Siekbereiche der Stadt Bielefeld und des Kreises Herford.
Dabei wird die Trasse A bereits von den Naturschutzverbänden aufgrund der hohen Konfliktdichte im Bereich der Stadt Marsberg, des Kreises Gütersloh und der Stadt Bielefeld abgelehnt. Bliebe die Trasse C. Auch wenn das Land NRW in Bezug auf die Gesamtleitungslänge von 400 km nur zu einem Teil betroffen ist, sind in dem anstehenden Raumordnungsverfahren, dass in NRW die Bezirksregierung Detmold federführend bearbeitet, alle Belange, auch des Umweltschutzes, zu beachten.
Zur Vorbereitung des für 2015 erwarteten Antrags für das Raumordnungsverfahren fand bereits eine behödeninterne Antragskonferenz bei der Bezirksregierung in Detmold statt. Eine Stellungnahme der LNU, in die die Anregungen der FUL eingeflossen sind, wurde abgegeben. Das weitere Verfahren muss abgewartet werden. Auch wenn NRW nur Durchleitungsland ist, das im Idealfall mit den Abwässern nicht in Berührung kommt, sind Abwasserkontakte im Havariefall nicht auszuschließen. Deshalb muss zwingend der Entzug von Schwermetallen und Betriebsstoffen am Produkionsort gefordert werden. Nur wenn insoweit nicht mehr belastete Abwässer durch die Leitung fließen, kann eine erhebliche Gefährdung der Schutzgüter Boden und Gewässer gewährleistet werden.
Daneben bleiben die erheblichen Eingriffe durch die Verlegung der unterirdischen Pipeline sowie der technischen Bauwerke bestehen. Diese müssen soweit möglich ausgeglichen werden, denn die Verlegung der Rohrleitung scheint zur Zeit der weniger belastende Eingriff im Vergleich zur Einleitung der Abwässer in die Werra/Weser zu sein.

Die ausführliche Stellungnahme kann hier gelesen werden.

Detaillierte Karten, auch für den Kreis Lippe, sowie die weiteren Antragsunterlagen können beim Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz eingesehen werden.

"SuedLink"

Stromtrasse Suedlink der Fa. Tennet TSO GmbH
Als drittes Großprojekt bleibt die Planung einer 800 km langen Stromtrasse von Schleswig-Holstein über Niedersachsen, NRW und Hessen nach Bayern. Die Suedlink-Stromtrasse soll ab 2022 den Strom aus Off-Shore-Windanlagen mittels einer 500 KV Gleichstromtrasse transportieren. Diese gigantische Leitungstrasse befindet sich zur Zeit in der Planfindungsphase. Das Verfahren wird nach dem Bundesbedarfsplangesetz durchgeführt. Aktuell stehen nur die Anfangs- und Endpunkte der Gleichstromverbindung fest. Diese Punkte müssen durch die festzustellende Trasse verbunden werden. In zahlreichen Bürgerbeteiligungsverfahren in den jeweiligen Ländern werden die unterschiedlichen Trassenvarianten vorgestellt. Die favorisierte Trassenvariante der Fa. Tennet schneidet den Kreis Lippe um 8 km. (Der Kreis Höxter ist mit 52 km betroffen.) Das scheint im Verhältnis der Gesamtlänge der Trasse gering, tatsächlich weicht die Trasse im Kreis Höxter beginnend und über den Kreis Lippe führend von der bisherigen Linienführung ab. Während die Trasse vor dem Schwenk nach Westen durch die Kreise Höxter und Lippe und auch später wieder parallel zur Autobahn A7 geführt wird, macht sie quasi einen „Umweg“ von über 50 km durch das Weserbergland.
Hierbei handelt es sich um einen topografisch anspruchsvollen und durch Naturschutzplanung in vielfacher Form überplanten Bereich. Diese „Kehre“ in der Planung ist nicht in den Unterlagen und den zahlreichen Bürgerinformationsveranstaltungen begründet worden. Dies ist auch ein Punkt, den bereits die Verantwortlichen der Kreise Lippe und Höxter gemeinsam mit den Landräten der benachbarten Kreise auf politischer Ebene in Frage stellen. Für den Kreis Lippe bedeutet diese Trassenvariante gravierende Eingriffe in die topografisch anspruchsvolle und reizvolle Landschaft um die Stadt Lügde und hier insbesondere den Ortsteil Rischenau. Nicht dass das Gebiet nicht bereits vorbelastet ist. Über das Gebiet in Rischenau führen bereits 110 KV und 380 KV Wechselstromleitungen. Nun soll noch eine weitere und größere und damit belastendere Trasse dazu kommen. Diese Gleichstromtrasse von dieser Länge wäre die erste in der Bundesrepublik Deutschland. Welche Auswirkungen sie auf die Gesundheit der Menschen, auch in Verbindung mit den vorhandenen Wechselstromleitungen hat, ist nicht bekannt. Das elektromagnetische Felder entstehen ist unbestritten. Welche Auswirkungen sie haben, ist bisher in der Planung nicht dargestellt. Fest steht jedoch, dass die Grenzwerte für elektromagnetische Felder in Deutschland viel höher sind, als die Werte im europäischen Nachbarländern. In den Informationsveranstaltungen der Fa. Tennet, die als zukünftiger Betreiber bestimmt ist, wird auf die gesetzliche Verpflichtung zum Bau der Stromtrasse verwiesen. Da die Planung jedoch vom „grünen Tisch“ aus erfolgt sei, würden die Bürger und Beteiligten gebeten, möglichst im Vorfeld des formalen Genehmigungsverfahrens, das noch in 2014 beginnen soll, ihre Vorstellungen, Anregungen und Wünsche geltend zu machen.
Die FUL sieht die Planungstrasse durch den Kreis Lippe als kritisch. Auch hier gilt die gesetzliche Forderung, dass mittels Alternativplanung dargelegt werden muss, warum die Trasse diesen Umweg von mehr als 50 km macht. Weiterhin ist die Trassenplanung, die zur Zeit einen Trassenkorridor von 1.000 Metern hat, auf vorhandene „raumbedeutsame Widerstände“ zu überprüfen. Dazu gehören Siedlungsbereiche, die ausgewiesenen Schutzgebiete, die Forstbereiche und daneben die Auswirkungen auf den Umweltschutz, wie Flora, Fauna, Boden, Gewässerschutz und die Kulturlandschaft. Das für diese Art der Planung und hier speziell für die geplante Energietrasse eingeführte Bundesbedarfsplanungsgesetz gibt wenig Spielraum für lokale Bedürfnisse und Wünsche. Aber aufgrund der Ausführungen der Fa. Tennet als zukünftigem Netzbetreiber und der Tatsache, dass sich die Planung zur Zeit noch im Vorverfahren befindet, besteht die Möglichkeit der Intervention und der Verschiebung der Trasse. Die FUL hat deshalb eine Stellungnahme abgegeben.

Die ausführliche Stellungnahme des LHB vom 28. Mai 2014 kann hier gelesen werden.

Die Antwort von der TenneT TSO GmbH vom 26. Juni 2014 auf die Stellungnahme des LHB können Sie hier lesen.

Eine Detailkarte mit dem Trassenkorridor in Lippe stellt der Kreis Lippe zur Verfügung.

Der deutschlandweite Trassenkorridor kann auf der Internetseite von TenneT eingesehen werden.

Statement der Bundesnetzagentur zum Antrag auf Bundesfachplanung für SuedLink vom 18.2.2015


Fachstelle Baugestaltung und Denkmalpflege

Umgestaltung Kaiser-Wilhem-Platz, Detmold

Die ausführliche Stellungnahme der Fachstelle zum Thema "Umgestaltung Kaiser-Wilhelm-Platz, Detmold" können Sie hier lesen.

Umgestaltung Kaiser-Wilhelm-Platz 2017


Fachstelle Heimat, Arbeit und Wirtschaft

Lippe global

Die ausführliche Stellungnahme der Fachstelle zum Thema Lippe global können Sie hier lesen.

Lippe global

Flüchtlinge in Lippe

Die ausführliche Stellungnahme der Fachstelle zum Thema Flüchtlinge in Lippe können Sie hier lesen.

Flüchtlinge in Lippe

Arbeitsmarkt

Die ausführliche Stellungnahme der Fachstelle zum Thema Arbeitsmarkt in Lippe können Sie hier lesen.

Arbeitsmarkt in Lippe

KlimaPakt Lippe

Die ausführliche Stellungnahme der Fachstelle zum KlimaPakt Lippe können Sie hier lesen.

KlimaPakt Lippe

Demografischer Wandel

Die ausführliche Stellungnahme der Fachstelle zum demografischen Wandel in Lippe können Sie hier lesen.

Stellungnahme demografischer Wandel 1. Teil

Stellungnahme demografischer Wandel 2. Teil

Nationalpark Teutobeurger Wald / Eggegebirge

Die ausführliche Stellungnahme der Fachstelle zum Nationalpark Teutoburger Wald / Eggegebirge können Sie hier lesen.

Nationalpark Teutoburger Wald / Eggegebirge


Fachstelle Wandern

Wanderkompetenzzentrum

Stellungnahme des Lippischen Heimatbundes zum „Wanderkompetenzzentrum“

Der Lippische Heimatbund (LHB) e.V. mit seiner Fachstelle „Wandern“ engagiert sich seit Jahrzehnten zusammen mit dem Teutoburger-Wald-Verein e.V. dafür, Lippe zu einer „Qualitätsregion Wandern“ zu machen bzw. zumindest in diese Richtung zu entwickeln. Insofern begrüßen wir die Initiative des Kreises mit dem Projekt „Wanderkompetenzzentrum“, Lippe als Wander- und Tourismusregion qualitativ zu verbessern und nachhaltig aufzuwerten. Wir freuen uns auch, dass dieses Projekt von der Landesregierung anerkannt und gefördert wird.

Dem LHB ist von den Kommunen, mit Zustimmung der Bezirksregierung, vor über zehn Jahren die Aufgabe für die Auszeichnung und Betreuung der regionalen Wanderwege übertragen worden. Für die überregionalen Wanderwege ist der Teutoburger-Wald-Verein zuständig.
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrungen wissen wir, dass schon vieles im Bereich Wandern erreicht worden ist, aber gleichzeitig auch noch viel zu tun ist, um Lippe im Vergleich mit anderen Gebieten, wie zum Beispiel dem Sauerland oder der Eifel, zu einer anerkannten Wanderregion mit einem hochwertigen Wanderwegenetz für Einheimische und Touristen zu entwickeln. Diese Kenntnis beruht auch darauf, dass unsere Fachstelle mit den örtlichen Wanderwarten flächendeckend für Lippe in bestimmten zeitlichen Abständen aktuelle Wanderkarten erstellt, die dann vom LHB herausgegeben werden.
Der LHB geht davon aus, zumindest von nun an, bei der weiteren Planung, Entwicklung und Realisierung dieses Projektes beteiligt bzw. mit einbezogen zu werden.

Bei der Umsetzung dieses Projektes sollten aus unserer Kenntnis und Erfahrung folgende Punkte berücksichtigt werden:

1. Die Investition für die Errichtung eines Gebäudes mit dem Namen „Wanderkompetenzzentrum“ ist nur dann sinnvoll, wenn klar dargestellt wird, welche Funktion dem Zentrum zukommen soll und wie es Touristen und Wanderer nutzen können.

2. Die Kompetenzen bzw. Verantwortlichkeiten für das Wandern in Lippe müssen neu geordnet werden. Diese neue zentrale Verantwortlichkeit sollte durch professionelles und kompetentes Personal im „Wanderkompetenzzentrum“ verankert werden. Dabei ist sicher zu stellen, dass langfristig die Folgekosten für das Personal und den Betrieb finanziert sind.

3. Eine Neuausrichtung des Wandertourismus ist nur dann möglich, wenn die Kennzeichnung, Planung und Pflege der Wege und das Tourismus-Marketing in der Hand des neu zu organisierende „Wanderkompetenzzentrums“ liegen. Besonders wichtig ist, dass die Realität in der Natur, auf der Karte und die Angebote im Internet übereinstimmen, damit bei den Wanderern keine falschen Erwartungen geweckt werden, die im Anschluss nur für Verärgerung sorgen.
Die Befugnis der Kennzeichnung nach der Durchführungsverordnung zum Landschaftsgesetz müsste vom Lippischen Heimatbund auf die Gemeinden bzw. den Kreis übergehen. Das wird heute in großen Teilen des Kreises schon praktiziert und wäre ein wichtiger Schritt zu einer Betreuung der Wege „aus einem Guss“ beziehungsweise „aus einer Hand“.

4. Mit der Verlagerung der Befugnis auf Städte und Gemeinden muss aber keinesfalls eine Verringerung des ehrenamtlichen Engagements einhergehen. Im Gegenteil: Wegkennzeichnung und Betreuung der Wege sind ein sinnvolles Arbeitsfeld für das Ehrenamt. Klare Organisationsstrukturen könnten hier sogar die Motivation steigern und auf örtliche Ebene neue Initiativen ermöglichen. Vor Ort kann am ehesten entschieden werden, wie Hauptamtliche und Ehrenamtliche zusammenarbeiten können. Die örtlichen Heimatvereine sollten erste Ansprechpartner für die Gemeinden bleiben, aber auch die Wandergruppen in den Sportvereinen und anderen Vereinen müssten mit einbezogen werden. Insgesamt muss allerdings die gesamte Koordination der örtlichen Aktivitäten auf Kreisebene durch das „Wanderkompetenzzentrum“ gewährleistet sein.

5. Das Management des Wanderkompetenzzentrums muss zuerst den Bestand des Wanderwegenetzes noch einmal aktuell erfassen und es – unter Umständen auch durch Reduzierung – qualitativ aufwerten. Das Hauptkriterium für Wanderer bei der Entscheidung für eine Wanderung bzw. einen Wanderurlaub ist die Qualität der Wege, wie z.B. interessante Landschaften, Sehenswürdigkeiten am Wegrand, Aussichten, Gastronomie, gute Kennzeichnung und vor allen Dingen die Wegbeschaffenheit (geringer Anteil von Asphalt- bzw. Schotterwegen). Mit den Qualitätswegen „Hermannshöhen“ und „Hansaweg“ haben wir hier schon viel zu bieten. Mit einer Modernisierung bzw. dem Ausbau der Infrastruktur auf diesen Wegen könnte jedoch noch einiges verbessert werden.

Von einem „Qualitätswegenetz“ in Lippe kann man aber noch nicht sprechen.
Es ließe sich aber entwickeln, nicht nur im engeren Bereich des Teutoburger Waldes, sondern auch im lippischen Südosten und in Nordlippe.
Ein Konzept für ein Qualitätswegenetz sollte z. B. beinhalten, dass ein Teil der Fernwege besonders herausgehoben wird und neben den genannten Wegen auch der „Pilgerweg“ und der „Weg der Blicke“ herausgestellt werden. Das Netz der Rundwanderwege müsste dringend überarbeitet werden. Ideal wäre die Ausweisung von mehreren Qualitäts- oder Premiumwegen/Qualitätsrouten (mit einer Länge von etwa 10 km).

Das schon vorhandene Angebot dieser Wege ist jedoch viel zu wenig bekannt und muss daher durch entsprechende Publikationen den Wanderern angeboten werden. Die Wege können sogar kürzer sein, wie der Erfolg des „Patensteigs“ im Extertal beweist.
Bei der Bestandsaufnahme bzw. Weiterentwicklung des Wegenetzes sollte beachtet werden, ob es barrierefreie Wanderwege für Rollstuhlfahrer und Gehbehinderte gibt, bzw. mit wenig Aufwand herzustellen sind. Auch über passende Angebote für Blinde oder Hörgeschädigte sollte man sich Gedanken machen. Diese Wege sollten besonders ausgewiesen werden. Ein derartiges Angebot könnte im Rahmen der Diskussion über die „Inklusion“ besondere Bedeutung finden und ein Alleinstellungsmerkmal werden.
Und nicht zuletzt könnten diese Wege dann auch als „familienfreundlich“ für die Wanderung mit Kinderwagen aufgeführt werden.

6. Zur Diskussion über das „Europäische Wanderkreuz“ an der Inselwiese in Detmold ist seitens des LHB nur anzumerken, dass diese Überlegungen eine Chance beinhalten könnte. Eine positive Resonanz setzt aber zwingend voraus, dass beide Wege zumindest hier in Lippe in einen qualitativ guten Zustand mit entsprechender Infrastruktur versetzt werden, dies gilt besonders für den E1 zwischen Lemgo und Detmold.

Unter Berücksichtigung der benannten Punkte, die alle aus jahrzehntelanger Erfahrung aktiver Wanderer und Verantwortlicher im Lippischen Heimatbund resultieren, hat Lippe aus unserer Sicht eine gute Chance, sich mit dem geplanten Wanderkompetenzzentrum als Urlaubs- und Gesundheitsregion weiter zu etablieren und neue (Wander-)Touristen nach Lippe zu holen, beziehungsweise auch die Einheimischen anzuregen, noch mehr auf „Schusters Rappen“ die schöne Lippische Heimat zu erleben. Der Lippische Heimatbund steht gern als engagierter und kompetenter Partner bei der Realisierung dieses Vorhabens zur Verfügung.

Friedrich Brakemeier
   Vorsitzender

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Termine des LHB

12.11.2023, 14:30 Uhr - 18:00 Uhr

Gesamtlippisches Plattdeutschentreffen 2023

Weitere Termine

06.06.2023, 18:00 Uhr - 20:00 Uhr

Heimatverein Oerlinghausen - im Lippischen Heimatbund
Wie Bokelfenn zur "Republik" wurde.

08.06.2023, 08:00 Uhr - 13.06.2023, 19:00 Uhr

Heimatverein Werl-Aspe e.V.
6 Tagesfahrt nach Malente vom 8.6.2023 bis 13.6.2023

08.06.2023, 11:00 Uhr - 15:00 Uhr

Heimatverein Leopoldshöhe e.V.
Mäh- und Dengelwettbewerb auf dem Heimathof

13.06.2023, 17:00 Uhr - 19:00 Uhr

LHB-Ortsverein Lage e.V.
Feierabendtour

14.06.2023, 15:00 Uhr - 17:00 Uhr

Ortsverein Detmold im Lippischen Heimatbund e.V.
Die Villenkolonie auf der Friedrichshöhe

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