Gespräch mit Regionalrat zum OWL-Regionalplanentwurf

Es fand wie verabredet ein Gespräch mit Vertretern des Regionalrates sowie Vertretern der Regionalplanungsbehörde bei der Bezirksregierung in Detmold am 31.01.2023 statt. Unter Leitung von Regierungspräsidentin Bölling gab es ein strukturiertes Gespräch, bei dem es entsprechend der zeitlichen Vorgabe drei Hauptthemen zu besprechen gab: Die Ausweisung von Siedlungsbereichen (Wohnen wie Gewerbe (ASB u. GIB)), Breichen zum Schutz der Natur (BSN) und der Windenergie im vorliegenden Entwurf des Regionalplans OWL. Die Naturschutzverbände waren durch Vertreter von NABU, BUND, LHB und LNU, der Bezirkskonferenz und dem Förderverein Nationalpark sowie dem Sprecher der Naturschutzes im Regionalrat vertreten.
 
Ein von den den Naturschutzverbänden mitgebrachtes Eckpunktepapier enthielt nach Auffassung der Vertreter der Regionalplanung zu viele Einzelheiten und Details. Ein Gespräch hierüber hätte eine Erörterung zu den Punkten bedeutet und dies war nach Auffassung des Regionalrats, festgelegt im Entscheidungskompass, in diesem Verfahren nicht gewünscht.
Die Naturschutzverbände verwiesen auf Ihre Stellungnahmen und die in wesentlichen Punkten nicht bestehende Aktualität und Vollständigkeit von Bewertungen in Sachen Schutzgebieten (BSN = Bereich zum Schutz der Natur). Sie baten um die Einschaltung des LANUV, um diese Aspekte noch zu berücksichtigen. Dies umso mehr, als aktuell die Daten und Gutachten in Sachen Hochwasserschutz überarbeitet und überhaupt erarbeitet werden. Bis zur erneuten geplanten Offenlage des Regionalplans im Frühjahr könnten diese fachlichen Kriterien von der Behörde geprüft werden. Denn in Bezug auf die nach der letzten Weltklimakonferenz in Montreal international geforderten 30 % Schutzgebietsfläche ist noch viel Nachholbedarf im Regionalplan.
 
Die Sicht der Naturschutzverbände konnten ihre Belange offen und sachlich dargestellt werden. In  Bezug auf einzelne Punkte konnte Verständnis geweckt und eine Prüfung in Aussicht gestellt werden. In anderen Punkten in Bezug auf die erweiterte Ausweisung von Siedlungsbereichen, die weiter gefasst ist, als z.B. bei dem ebenfalls in Aufstellung befindlichen Regionalplan  für den Regierungsbezirk Münster, wurde auf ein juristisches Gutachten verwiesen. Aufgrund dessen soll die Ausweisung von Bereichen für Siedlungen und Gewerbe / Industrie weit über den angemeldeten Bedarf der Kommunen hinaus, rechtmäßig sein ( in Einzelfällen wird bis zum 10-fachen ja sogar 16-fachen Bedarf Siedlungsfläche ausgewiesen). Die Regionalplanungsbehörde Münster dagegen begrenzt diese Wünsche der Kommunen auf maximal das 3-fache der Bedarfsfläche. Auch sie hat ein Rechtsgutachten erstellen lassen, dass die begrenzte Ausweisung auf das 3-Fache mit dem Übermaßverbot begründet.
Nach mehr als 2-stündigem Gespräch war die Situation der Beteiligten geklärt und entspannt. Man vereinbarte eine gemeinsame Pressemitteilung, die Sie nachfolgend abgedruckt finden:

Presse-Information
Die Bezirksregierung Detmold als Regionalplanungsbehörde, der Regionalratsvorsitzende, die stellvertretende Regionalratsvorsitzende und die Fraktionsvorsitzenden des Regionalrates haben sich mit Vertretern der Naturschutzverbände konstruktiv über den Regionalplanentwurf ausgetauscht. Mit Blick auf das bisherige Verfahren wurde über die Themen Ausweisung von Bereichen zum Schutz der Natur, nachhaltige Siedlungsentwicklung und Windenergie gesprochen. Das Gespräch war geprägt von wechselseitiger Wertschätzung und sachlichem Dialog. Die Beteiligten haben ihr Verständnis für die vielfältigen Belange des Regionalplans, auch zu den von den Naturschutzverbänden besonders vertretenen Belangen des Natur- und Klimaschutzes, und ihre gemeinsame Verantwortung für die längerfristig Entwicklungsperspektiven OWLs bekräftigt.

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