Geplante Abräumung von Wegekreuzen und Bildstöcken durch Straßen.NRW


Stellungnahme des LHB, Fachstelle Baugestaltung und Denkmalpflege

Wegekreuze und Bildstöcke sind vor allem in katholischen Landesteilen unverzichtbare Teile einer in Jahrhunderten gewachsenen spirituellen Kulturlandschaft. Sie sind Zeugnisse einer religiösen Prägung und Tradition, die für viele Gläubige bis heute eine große Bedeutung haben. Selbst nicht-religiöse Menschen begegnen diesen Denkmälern im Allgemeinen mit Respekt, weil sie vertraute und bereichernde Elemente der heimatlichen Kulturlandschaft sind. Auch wenn sie nur teilweise als Baudenkmäler in die Denkmallisten der Kommunen eingetragen sind, haben sie für die Menschen vor Ort starke historische und gesellschaftliche Bedeutung.

Den Eigentümern dieser Kleindenkmale, privaten wie öffentlichen, obliegt die Verpflichtung zur Zustandsüberwachung und zur Erhaltung. Als Eigentümer vieler Wegekreuze und Bildstöcke sehen wir Straßen.NRW in der Verantwortung, diese religiösen Kulturlandschaftselemente zu respektieren und zu erhalten. Die dafür bei Straßen.NRW notwendigen finanziellen Mittel dürften weit unterhalb von 1 Promille des Straßenbau-Etats liegen, weshalb eine Unzumutbarkeit ausgeschlossen ist. Der LHB verurteilt daher alle Überlegungen, sich der Verantwortung zum Erhalt durch Abräumung der Wegekreuze und Bildstöcke zu entziehen aufs schärfste.

Detmold, den 8.4.2024

gez.
Dr. Joachim Kleinmanns
Lippischer Heimatbund
Fachstelle Baugestaltung und Denkmalpflege

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