Industriepark Lippe
Fachstelle Umweltschutz und Landschaftspflege im LHB
Anfang der 2000er Jahre beschlossen die Städte Blomberg, Horn-Bad Meinberg und Schieder-Schwalenberg, auf einem Areal zwischen den Ortschaften Wöbbel und Belle südlich der B 239 ein interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet einzurichten. Durch Aufnahme in den Gebietsentwicklungsplan, Oberbereich Bielefeld/Regionalplan und den Flächennutzungsplan der Stadt Horn-Bad Meinberg wurden die planerischen Grundlagen geschaffen. Für eine Teilfläche im westlichen Bereich wurde ein Bebauungsplan aufgestellt und 2012 geändert. Eine ampelgeregelte Zufahrt von der B 239 wurde angelegt und mit der inneren Erschließung begonnen. Erste Betriebe siedelten sich an; die Entwicklung verlief zunächst aber eher schleppend. Das Ganze nahm Fahrt auf, als das Unternehmen Amazon Interesse an der Einrichtung eines Logistikzentrums bekundete. Eine intensive Diskussion in den beteiligten Kommunen begann, begleitet von lebhaftem Medienecho. In den Gremien der Stadt Horn-Bad Meinberg wurden die bauleitplanerischen Weichen für eine Osterweiterung des Industriegebietes bis hin zur B 252 (Ostwestfalenstraße) gestellt. Zusammen mit dem bestehenden Bebauungsplan wurde 2020 die Gesamtplanung unter der Bezeichnung „Der Industriepark Lippe“ auf den Weg gebracht. Die Fachstelle nahm hierzu unter dem 15. Februar 2021 Stellung. Bedenken wurden vor allem im Hinblick auf die zu erwartende Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch bis zu 30 Meter hohe Gebäudekomplexe sowie die Auswirkungen der am Südrand des Gebietes entstehenden steilen Böschung auf das angrenzende Niederbeller Bachtal erhoben. Darüber hinaus stießen auch die beabsichtigten Artenschutz- und Kompensationsmaßnahmen außerhalb des Gebietes in Form von teils rotierender Extensivierung landwirtschaftlich genutzter Flächen auf Vorbehalte. Nachdem die Stadt im Rahmen eines neu aufgelegten Konzepts hierzu mit den jeweiligen Eigentümern und Bewirtschaftern Einigung über die dingliche Sicherung der betreffenden Flächen für derartige Maßnahmen erzielt hatte und u.a. in diesem Zusammenhang die Planunterlagen erneut zur Auslegung brachte, wurden diese Vorbehalte in einer Stellungnahme vom 10. Januar 2022 zurückgestellt; die übrigen Bedenken lt. Stellungnahme vom 15. Februar 2021 blieben aufrechterhalten.