Windpark Gauseköte
Fachstelle Umweltschutz und Landschaftspflege im LHB
Einführung zum Thema Windpark Gauseköte
Die Planung der Fa. WestfalenWind mit Sitz in Paderborn sieht die Errichtung von 13 Windenergieanlagen im Bereich der Gauseköte vor. 6 Anlagen liegen im Bereich des Ortsteils Oesterholz der Gemeinde Schlangen, 4 Anlagen im Bereich Berlebeck der Stadt Detmold und die restlichen 3 Anlagen im Bereich Holzhausen-Externsteine der Gemeinde Horn-Bad-Meinberg.
Die Anlagen liegen sämtlich im Waldgebiet des Teutoburger Waldes. Dabei ist eine Waldfläche von ca. 400 ha betroffen. Die Anlagen haben jeweils eine Nennleistung von 5,5 MW, eine Nabenhöhe von 166,6 m und mit Rotoren erreichen diese eine Höhe von ca. 244 m. Die Erschließung der 13 Anlagen soll jeweils über die Straße Gauseköte erfolgen.
Mit diesen Anlagen sollen jährlich ca. 250 Mio kW Stunden Strom produziert werden, womit ca. 55.000 Durchschnittshaushalte versorgt werden könnten.
Die Naturschutzverbände im Kreis Lippe, dazu gehört auch der LHB, wurden zu einem dem Antragsverfahren vorgeschalteten „Scopingtermin“ eingeladen. Dabei werden die Beteiligten aufgefordert, vorzeitig ihre Anregungen, Anforderungen an die Unterlagen und ihre Kenntnisse zu der Planung, jeweils aus ihrer fachlichen Sicht in diesem Termin vorzutragen. Damit erfährt der Antragsteller bereits rechtzeitig vor Antragstellung, welche Unterlagen und Gutachten er vorzulegen bzw. welche Besonderheiten zu beachten hat.
Die gemeinsame Stellungnahme der Naturschutzverbände, die für den LHB durch dessen Fachstelle Umweltschutz und Landschaftspflege abgegeben wird, steht Ihnen nachfolgend auf der Homepage des LHB zur Verfügung. Hierbei handelt es sich um Fragen und Hinweise, die mit der Antragstellung beantwortet werden müssen.
Eine abschließende Stellungnahme zur Planung des Windparks ist dieses Fragenpapier aber nicht. Denn das Verfahren ist zwar vom Antragsteller zwischenzeitlich formell beim Kreis Lippe als Genehmigungsbehörde eingeleitet worden, das offizielle Beteiligungsverfahren wird jedoch erst dann starten, wenn sämtliche Antragsunterlagen mit den notwendigen Gutachten vorliegen.
Dem LHB und den anderen Verbänden ist eine sachlich, fachlich begründete und jeden einzelnen Standort betreffende Auseinandersetzung zu dieser Planung wichtig. Zahlreiche und vielfältige Untersuchungen, Gutachten und Konzepte sind erforderlich, um die Planung des Windparks in dieser so bedeutsamen Lage im Teutoburger Wald substantiiert zu begründen.
Die Fachstelle Umweltschutz und die anderen Naturschutzverbände möchten im Sinne einer naturverträglichen Planung die Belange des Natur- und Umweltschutzes hochhalten und sich für die Belange der lippischen Kulturlandschaft und Heimat einsetzen.
Bitte machen Sie sich selbst ein Bild.
Brigitte Scheuer
Vorsitzende FUL
27. Januar 2021
Download Stellungnahme der Naturschutzverbände